Der Minijob ist für viele Betriebe unverzichtbar: in Gastronomie, Handel, Reinigung oder als flexible Aushilfe im Büro. Mit dem 1. Januar 2026 haben sich die Spielregeln erneut verschoben. Der Mindestlohn ist auf 13,90 Euro gestiegen, und weil die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, darf ein Minijobber jetzt bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Für den Minijob 2026 heißt das: Stundenkontingente müssen neu berechnet, Verträge geprüft und Abgaben angepasst werden. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Grenzen beim Minijob 2026 gelten, was Arbeitgeber konkret zahlen, wo typische Fallen lauern und was sich 2027 bereits abzeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Minijob 2026: Die neuen Grenzen auf einen Blick
- Verdienstgrenze: 603 Euro pro Monat (2025: 556 Euro).
- Jahresgrenze: 7.236 Euro, also zwölfmal 603 Euro.
- Mindestlohn: 13,90 Euro brutto pro Stunde (2025: 12,82 Euro).
- Maximale Arbeitszeit: rund 43 Stunden im Monat beim Mindestlohn.
- Übergangsbereich (Midijob): 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat.
- Kurzfristige Beschäftigung: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
- Ausblick 2027: Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze voraussichtlich 633 Euro.
Was ist ein Minijob und wie hoch ist die Grenze 2026?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Für den Minijob 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro im Monat. Daneben gibt es die kurzfristige Beschäftigung, bei der nicht der Verdienst, sondern die Dauer begrenzt ist.
Seit Oktober 2022 ist die Grenze dynamisch. Sie folgt automatisch dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit 13,90 Euro ergibt das 602,33 Euro, aufgerundet also 603 Euro. Die Idee dahinter: Ein Minijobber soll immer rund zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten können, ohne aus dem Minijob zu fallen. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Werte für 2026 bestätigt.
Wie viele Stunden sind im Minijob 2026 erlaubt?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Entscheidend ist allein der Verdienst. Weil aber der Mindestlohn eingehalten werden muss, ergibt sich eine rechnerische Obergrenze:
| Stundenlohn | Max. Stunden pro Monat | Ca. Stunden pro Woche |
|---|---|---|
| 13,90 Euro (Mindestlohn) | 43,3 | 10,0 |
| 15,00 Euro | 40,2 | 9,3 |
| 17,00 Euro | 35,4 | 8,2 |
| 20,00 Euro | 30,1 | 6,9 |
Wichtig: Steigt der Mindestlohn, steigt zwar die Grenze, aber auch der Stundenlohn. Wer seinen Minijobbern einen festen Monatsbetrag zahlt, muss prüfen, ob die vereinbarten Stunden mit 13,90 Euro noch ins Budget passen. Wer dagegen nach Stunden abrechnet, kann beim Minijob 2026 bis zu 43 Stunden im Monat einplanen.
Was Arbeitgeber beim Minijob 2026 zahlen
Für Minijobs im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Der Arbeitnehmer erhält sein Entgelt in der Regel brutto für netto.
| Abgabe | Gewerblicher Minijob | Minijob im Privathaushalt |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (pauschal) | 13 % | 5 % |
| Rentenversicherung (pauschal) | 15 % | 5 % |
| Pauschsteuer | 2 % | 2 % |
| Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld | ja | U1 und U2 |
| Unfallversicherung | an die Berufsgenossenschaft | pauschal |
Unterm Strich liegen die Kosten im gewerblichen Bereich bei gut 30 Prozent zusätzlich zum Lohn. Ein voll ausgeschöpfter Minijob 2026 mit 603 Euro kostet dich damit rund 790 Euro im Monat. Die Pauschalsätze selbst haben sich 2026 nicht verändert, nur die Bemessungsgrundlage ist gestiegen.

Rentenversicherung: Pflicht mit Befreiungsoption
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Zusätzlich zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent zahlen sie einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, damit der volle Beitragssatz von 18,6 Prozent erreicht wird. Bei 603 Euro sind das rund 21,71 Euro im Monat.
Wer das nicht möchte, kann sich auf Antrag befreien lassen. Der Antrag geht schriftlich an den Arbeitgeber, der ihn zu den Entgeltunterlagen nimmt und der Minijob-Zentrale meldet. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden.
Für dich als Arbeitgeber gilt: Weise neue Minijobber aktiv auf diese Wahl hin. Die Rentenpflicht bringt ihnen Vorteile, etwa Ansprüche auf Reha, Erwerbsminderungsrente oder die Riester-Förderung. Eine kurze Info im Onboarding verhindert spätere Diskussionen.
Gelegentliches Überschreiten der Grenze
Nicht jeder Ausreißer beendet sofort den Minijob. Das Gesetz erlaubt ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Grenze, etwa bei einer Krankheitsvertretung.
- Erlaubt ist das in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres.
- Der Verdienst darf in diesen Monaten maximal das Doppelte der Grenze betragen, also 1.206 Euro.
- Planbare Mehrarbeit, etwa im Weihnachtsgeschäft, gilt nicht als unvorhersehbar.
- Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen mit, wenn sie vertraglich zugesagt sind.
Dokumentiere den Grund für das Überschreiten. Bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung musst du belegen können, dass die Mehrarbeit nicht absehbar war.
Der Übergangsbereich bis 2.000 Euro
Verdient eine Aushilfe mehr als 603 Euro, wird aus dem Minijob ein Midijob. Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat. In diesem Korridor ist die Beschäftigung voll sozialversicherungspflichtig, der Arbeitnehmeranteil steigt aber nur schrittweise an.
Für Arbeitgeber ist der Midijob teurer als die Pauschalabgabe beim Minijob: Am unteren Ende des Übergangsbereichs zahlst du einen erhöhten Anteil, der sich bis 2.000 Euro an den regulären Arbeitgeberanteil annähert. Für Beschäftigte lohnt sich der Wechsel oft dennoch, weil sie voll in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgesichert sind.
Wenn ein Minijobber dauerhaft mehr arbeiten möchte, rechne vorher beide Varianten durch. Unser Beitrag zum Mindestlohn 2027 zeigt, wie sich die nächsten Stufen auf deine Personalkosten auswirken.
Kurzfristige Minijobs: Die Zeitgrenze zählt
Neben dem Verdienst-Minijob gibt es die kurzfristige Beschäftigung. Hier ist der Verdienst nicht begrenzt, dafür die Dauer: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Sie eignet sich für Saisonspitzen, Messen oder Inventuren.
- Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Arbeitslose oder Beschäftigte in Elternzeit gelten oft als berufsmäßig.
- Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, aber Lohnsteuer nach Steuerklasse oder pauschal.
- In der Landwirtschaft gilt 2026 eine Sonderregel mit 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen.
Lass dir von kurzfristig Beschäftigten schriftlich bestätigen, welche Vorbeschäftigungen es im laufenden Jahr gab. Sonst riskierst du Nachzahlungen.

Typische Fehler beim Minijob 2026
Bei Betriebsprüfungen fallen immer wieder dieselben Punkte auf. Diese Fehler solltest du beim Minijob 2026 vermeiden:
- Feste Monatspauschale ohne Stundenprüfung: Wer weiter 556 Euro für 45 Stunden zahlt, unterschreitet den Mindestlohn.
- Keine vereinbarte Arbeitszeit: Bei Arbeit auf Abruf ohne feste Stundenzahl gelten 20 Wochenstunden als vereinbart. Damit wäre die Grenze sofort überschritten.
- Fehlende Zeiterfassung: Für Minijobs in vielen Branchen ist die Aufzeichnung der Arbeitszeit Pflicht. Mehr dazu im Beitrag zur Arbeitszeiterfassung im Kleinbetrieb.
- Einmalzahlungen vergessen: Zugesagtes Weihnachtsgeld kann die Jahresgrenze sprengen.
- Mehrere Minijobs: Hat jemand zwei Minijobs, werden die Verdienste zusammengerechnet.
Minijob-Verträge richtig anpassen
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Minijobber genauso wichtig wie für Vollzeitkräfte. Das Nachweisgesetz verlangt die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich, darunter Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub.
Für den Minijob 2026 empfehlen sich drei Anpassungen:
- Stundenlohn statt Pauschale: Vereinbare einen Stundenlohn von mindestens 13,90 Euro und eine monatliche Stundenzahl.
- Dynamische Klausel: Formuliere, dass sich der Lohn bei Erhöhung des Mindestlohns automatisch anpasst.
- Urlaubsanspruch: Minijobber haben den gleichen Anspruch wie Teilzeitkräfte. Wie du ihn berechnest, zeigt unser Ratgeber zum Urlaubsanspruch in Teilzeit.
Auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen gilt im Minijob uneingeschränkt.
Ausblick: Was sich beim Minijob 2027 ändert
Die nächste Stufe steht bereits fest. Die Mindestlohnkommission hat für den 1. Januar 2027 eine Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen. Nach der Formel ergibt sich daraus eine Minijob-Grenze von 633 Euro im Monat und eine Jahresgrenze von 7.596 Euro.
Für die Planung bedeutet das:
- Die maximale Stundenzahl beim Mindestlohn bleibt bei rund 43 Stunden im Monat.
- Die Kosten pro Minijob steigen erneut um rund fünf Prozent.
- Der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 Euro.
Plane die Erhöhung schon jetzt im Budget für 2027 ein und prüfe, ob einzelne Minijobs zu sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstellen ausgebaut werden sollten. Gerade bei Fachkräftemangel ist eine feste Stelle oft das bessere Angebot.
Checkliste für Arbeitgeber
Mit dieser Checkliste bringst du deine Minijobs 2026 in fünf Schritten auf Stand:
- Alle Minijob-Verträge auf Stundenlohn und Stundenzahl prüfen.
- Monatliche Stunden so planen, dass 603 Euro nicht regelmäßig überschritten werden.
- Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren.
- Einmalzahlungen und Mehrfachbeschäftigungen in die Jahresprognose einrechnen.
- Befreiungsanträge zur Rentenversicherung in den Entgeltunterlagen ablegen.
Weitere Informationen, Rechner und Formulare stellt die Minijob-Zentrale bereit. Wer die neuen Grenzen beim Minijob 2026 sauber umsetzt, spart sich Nachzahlungen und behält eine flexible, faire Personalreserve.
FAQ: Häufige Fragen zu Minijob 2026
Wie viel darf ich im Minijob 2026 verdienen?
Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Gelegentlich und unvorhersehbar darf sie in bis zu zwei Monaten überschritten werden.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind rund 43 Stunden im Monat möglich, das entspricht etwa zehn Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn sinkt die Stundenzahl entsprechend.
Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2026?
Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber rund 30 Prozent Pauschalabgaben plus Umlagen und Unfallversicherung. Ein Minijob mit 603 Euro kostet damit etwa 790 Euro im Monat.
Wann steigt die Minijob-Grenze wieder?
Mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze voraussichtlich auf 633 Euro im Monat.
