Stechuhr, Excel-Tabelle oder App? Viele Inhaber kleiner Betriebe sind unsicher, was bei der Arbeitszeiterfassung tatsächlich Pflicht ist. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 steht fest: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Ein neues Arbeitszeitgesetz soll nun Form und Fristen konkret regeln. In diesem Ratgeber erfährst du, was heute schon gilt, welche Ausnahmen für Kleinbetriebe geplant sind, welche Lösungen sich eignen und wie du die Umstellung ohne viel Aufwand schaffst.
Inhaltsverzeichnis
Die Ausgangslage: Zwei Grundsatzurteile
Die Diskussion um die Arbeitszeiterfassung begann 2019 mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter entschieden, dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten.
Im September 2022 zog das Bundesarbeitsgericht nach. Es leitete die Pflicht direkt aus dem Arbeitsschutzgesetz ab. Seitdem gilt: Arbeitgeber in Deutschland sind bereits heute verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu erfassen, unabhängig von der Betriebsgröße.
Was heute schon gilt
Auch ohne neues Gesetz besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Wichtig zu wissen:
- Alle Beschäftigten: Die Pflicht gilt grundsätzlich für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs.
- Keine Formvorgabe: Derzeit ist nicht vorgeschrieben, wie erfasst wird. Papier ist ebenso zulässig wie Software.
- Delegation möglich: Beschäftigte können ihre Zeiten selbst eintragen, der Arbeitgeber bleibt aber verantwortlich.
- Kontrolle nötig: Das System muss tatsächlich genutzt und überprüft werden.
Besonders streng sind schon länger die Aufzeichnungspflichten für Minijobs und bestimmte Branchen nach dem Mindestlohngesetz.
Das neue Arbeitszeitgesetz: Der Stand
Im Juni 2026 wurde ein Entwurf für ein überarbeitetes Arbeitszeitgesetz bekannt. Er befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, bevor er ins parlamentarische Verfahren geht. Ein Inkrafttreten ist für Anfang 2027 vorgesehen. Die wichtigsten Punkte:
- Elektronische Arbeitszeiterfassung als Regelfall für Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit.
- Übergangsfristen: zwei Jahre für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, fünf Jahre für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten.
- Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten müssen zwar aufzeichnen, aber nicht elektronisch.
- Mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit, vor allem für tarifgebundene Unternehmen.
Da sich Details im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können, solltest du die Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Was bedeutet das für Kleinbetriebe?
Für kleine Unternehmen gibt der Entwurf Entwarnung, aber keinen Freifahrtschein. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt bestehen, nur die Form wird erleichtert.
- Bis zehn Beschäftigte: Aufzeichnung auf Papier oder in einer Tabelle bleibt zulässig.
- Elf bis 49 Beschäftigte: Elektronische Erfassung, aber mit langer Übergangsfrist.
- 50 bis 249 Beschäftigte: Kürzere Übergangsfrist von zwei Jahren.
Auch wenn du nicht sofort umstellen musst, lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf digitale Lösungen. Sie sparen Zeit und reduzieren Fehler.
Welche Daten erfasst werden müssen
Eine rechtssichere Arbeitszeiterfassung umfasst mindestens:
- Beginn der täglichen Arbeitszeit.
- Ende der täglichen Arbeitszeit.
- Dauer der Arbeitszeit, also abzüglich der Pausen.
- Überstunden und Sonn- oder Feiertagsarbeit.
Die Aufzeichnungen sollten mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Für Lohnunterlagen gelten teils längere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fristen.

Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich
Viele Arbeitgeber befürchten das Ende der Vertrauensarbeitszeit. Das ist unbegründet. Auch künftig können Beschäftigte ihre Arbeitszeit frei einteilen, solange sie erfasst wird.
Der Unterschied: Vertrauensarbeitszeit bedeutet künftig Freiheit bei der Verteilung, nicht Verzicht auf Dokumentation. Für Arbeitgeber hat das sogar Vorteile, denn Überlastung wird früher sichtbar, und Konflikte über Überstunden lassen sich sachlich klären.
Arbeitszeiterfassung im Homeoffice
Auch mobiles Arbeiten fällt unter die Pflicht. Hier bieten sich digitale Lösungen besonders an, etwa Apps oder browserbasierte Zeiterfassung. Beschäftigte stempeln per Klick ein und aus, Pausen werden automatisch berücksichtigt.
Wichtig ist eine klare Regelung, was als Arbeitszeit zählt, etwa kurze Erreichbarkeit am Abend. Achte außerdem auf den Datenschutz, wie wir im Beitrag zum Datenschutz im Homeoffice erläutern.
Die passende Lösung finden
Für kleine Betriebe gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung. Die Wahl hängt von Branche, Arbeitsorten und Budget ab:
- Papier und Stundenzettel: Kostenlos, aber fehleranfällig und aufwendig in der Auswertung.
- Tabellenkalkulation: Einfach, aber manipulierbar und schwer zu kontrollieren.
- Zeiterfassungs-Apps: Günstig, flexibel und ideal für mobile Teams.
- Terminals mit Chip oder Karte: Bewährt in Produktion und Handel.
- Integrierte HR-Software: Verbindet Zeiterfassung mit Urlaub, Dienstplan und Lohnabrechnung.
Worauf du bei Software achten solltest
Bei der Auswahl einer digitalen Lösung helfen diese Kriterien:
- Bedienbarkeit: Einstempeln muss in Sekunden möglich sein.
- Mobilität: App für Außendienst, Baustelle und Homeoffice.
- Schnittstellen: Export zur Lohnabrechnung oder zum Steuerbüro.
- Datenschutz: Server in der EU und Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Kosten: Transparente Preise pro Nutzer und Monat.
- Rechtssicherheit: Unveränderbare Protokollierung von Korrekturen.
Viele Anbieter bieten kostenlose Testphasen. Probiere zwei oder drei Lösungen mit einem kleinen Team aus, bevor du dich entscheidest.
Kosten der Arbeitszeiterfassung
Die Kosten sind meist geringer als erwartet. Cloudbasierte Apps kosten häufig zwischen zwei und sechs Euro pro Nutzer und Monat. Bei zehn Beschäftigten sind das rund 240 bis 720 Euro im Jahr.
Hardware-Terminals schlagen mit einigen hundert bis wenigen tausend Euro zu Buche. Dem stehen Einsparungen gegenüber: weniger Aufwand bei der Lohnabrechnung, weniger Fehler und eine bessere Planbarkeit von Personaleinsätzen.
Mitarbeitende ins Boot holen
Eine neue Arbeitszeiterfassung stößt nicht immer auf Begeisterung. Manche Beschäftigte fühlen sich kontrolliert. Kommuniziere deshalb offen:
- Erkläre die rechtliche Pflicht und den Zweck.
- Betone den Schutz vor unbezahlten Überstunden.
- Beziehe das Team in die Auswahl der Lösung ein.
- Regle klar, wer welche Daten sehen darf.
Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Einführung technischer Systeme ein Mitbestimmungsrecht.

Pausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit
Die Arbeitszeiterfassung dient vor allem dem Gesundheitsschutz. Sie soll sicherstellen, dass gesetzliche Grenzen eingehalten werden. Nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz gilt:
- Tägliche Höchstarbeitszeit: In der Regel acht Stunden, ausnahmsweise bis zu zehn Stunden mit Ausgleich.
- Pausen: Mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden.
- Ruhezeit: Mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
- Sonn- und Feiertage: Grundsätzlich arbeitsfrei, mit branchenbezogenen Ausnahmen.
Gute Software warnt automatisch, wenn eine dieser Grenzen überschritten wird. So erkennst du Probleme, bevor sie zum Risiko werden.
Praxisbeispiel: Ein Handwerksbetrieb stellt um
Ein Malerbetrieb mit acht Beschäftigten hat Arbeitszeiten bisher auf Stundenzetteln notiert, die freitags im Büro abgegeben wurden. Häufig fehlten Angaben, und die Übertragung in die Lohnabrechnung dauerte Stunden.
Nach der Umstellung auf eine einfache App erfassen die Mitarbeitenden ihre Zeiten direkt auf der Baustelle, inklusive Projektzuordnung. Das Büro spart pro Monat rund einen Arbeitstag, Nachkalkulationen werden genauer, und Diskussionen über Überstunden gibt es kaum noch. Die Kosten liegen bei unter 50 Euro im Monat.
Der Inhaber resümiert: Die Arbeitszeiterfassung war zunächst eine lästige Pflicht, hat sich aber schnell als Werkzeug für bessere Kalkulation und fairere Abrechnung erwiesen. Auch die Beschäftigten schätzen die Transparenz, weil jede geleistete Stunde nachvollziehbar dokumentiert ist.
Häufige Fehler vermeiden
- Abwarten: Die Pflicht besteht schon heute, nicht erst mit dem neuen Gesetz.
- Nur Überstunden erfassen: Die gesamte Arbeitszeit muss dokumentiert werden.
- Keine Kontrolle: Ein System, das niemand prüft, erfüllt die Pflicht nicht.
- Pausen ignorieren: Gesetzliche Pausen und Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
- Datenschutz vergessen: Zeitdaten sind personenbezogene Daten.
Sanktionen und Risiken
Für die allgemeine Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz gibt es derzeit noch keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Die Arbeitsschutzbehörden können aber Anordnungen erlassen und bei Verstößen dagegen Bußgelder verhängen.
Deutlich größer ist das Risiko im Streitfall: Klagt ein Beschäftigter auf Bezahlung von Überstunden, hilft eine saubere Dokumentation enorm. Ohne Aufzeichnung hast du kaum Argumente. Bei Minijobs drohen zusätzlich Bußgelder nach dem Mindestlohngesetz, wie wir im Beitrag zum Mindestlohn 2027 zeigen.
Schritt für Schritt zur rechtssicheren Lösung
- Bestandsaufnahme: Wie werden Arbeitszeiten heute erfasst?
- Anforderungen klären: Arbeitsorte, Schichtmodelle, Anzahl der Beschäftigten.
- Lösungen vergleichen und testen.
- Regeln festlegen: Pausen, Korrekturen, Überstunden, Homeoffice.
- Team informieren und schulen.
- Einführen und in den ersten Wochen eng begleiten.
- Regelmäßig auswerten und Abweichungen klären.
Chancen der Arbeitszeiterfassung nutzen
Richtig eingesetzt ist die Arbeitszeiterfassung mehr als Bürokratie. Sie liefert wertvolle Daten für die Personalplanung, zeigt Engpässe und Überlastung frühzeitig und schafft Transparenz bei der Abrechnung von Projekten.
Gerade in hybriden Teams entsteht so eine faire Grundlage für Zusammenarbeit. Mehr dazu liest du im Beitrag über das Führen hybrider Teams.
Fazit: Jetzt einfach starten
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits heute, auch für kleine Betriebe. Das geplante neue Arbeitszeitgesetz soll die Form konkretisieren und sieht für Kleinst- und Kleinbetriebe Erleichterungen und lange Übergangsfristen vor.
Warte trotzdem nicht ab. Eine einfache, digitale Lösung ist schnell eingeführt, kostet wenig und schafft Rechtssicherheit für dich und dein Team.
FAQ: Häufige Fragen zu Arbeitszeiterfassung
Ist Arbeitszeiterfassung im Kleinbetrieb Pflicht?
Ja. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Form ist derzeit noch frei wählbar.
Muss die Arbeitszeiterfassung elektronisch erfolgen?
Derzeit nicht. Der Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz sieht die elektronische Erfassung als Regelfall vor, mit Übergangsfristen und einer Ausnahme für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten.
Welche Daten müssen erfasst werden?
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Pausen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sollten ebenfalls dokumentiert werden.
Gibt es noch Vertrauensarbeitszeit?
Ja. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit weiterhin frei einteilen. Die Zeiten müssen aber erfasst werden, auch wenn der Arbeitgeber auf Kontrolle im Detail verzichtet.
