Der Urlaubsanspruch Teilzeit sorgt in vielen Personalabteilungen regelmäßig für Rückfragen. Hat jemand mit drei Arbeitstagen genauso viel Urlaub wie eine Vollzeitkraft? Was passiert, wenn die Arbeitszeit mitten im Jahr wechselt? Und wie rechnest du bei unregelmäßigen Schichten? In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Berechnung funktioniert, welche gesetzlichen Regeln gelten und wie du typische Sonderfälle rechtssicher löst.
Inhaltsverzeichnis
Grundsatz: Teilzeit bedeutet nicht weniger Erholung
Teilzeitbeschäftigte dürfen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte. Das gilt auch beim Urlaub.
Entscheidend ist ein Gedanke: Urlaub soll eine bestimmte Zeit der Erholung ermöglichen. Wer vier Wochen Urlaub hat, soll vier Wochen frei haben, egal ob er an zwei oder fünf Tagen pro Woche arbeitet. Deshalb wird der Urlaub in Arbeitstagen umgerechnet.
Eine Teilzeitkraft mit drei Arbeitstagen pro Woche bekommt also weniger Urlaubstage, aber genauso viele Urlaubswochen wie eine Vollzeitkraft.
Der gesetzliche Mindesturlaub
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen, also sechs Tage pro Woche.
- Bei einer 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage.
- Bei einer 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage.
- Bei einer 4-Tage-Woche: 16 Urlaubstage.
- Bei einer 3-Tage-Woche: 12 Urlaubstage.
In allen Fällen ergeben sich vier Wochen Erholung. Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr, häufig 25 bis 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Für den Urlaubsanspruch Teilzeit gilt dann dieselbe Umrechnung auf Basis des vertraglichen Urlaubs.
Urlaubsanspruch Teilzeit berechnen: Die Formel
Bei festen Arbeitstagen pro Woche ist die Berechnung einfach. Du brauchst nur drei Werte.
Urlaubstage Teilzeit = Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit pro Woche × Arbeitstage Teilzeit pro Woche
Wichtig: Es kommt auf die Anzahl der Arbeitstage an, nicht auf die Stunden. Wer an fünf Tagen jeweils vier Stunden arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie eine Vollzeitkraft. Wer dagegen an drei Tagen je acht Stunden arbeitet, bekommt weniger Urlaubstage.
Die Stundenzahl wirkt sich nur auf das Urlaubsentgelt aus, also auf die Bezahlung während des Urlaubs.
Beispiele mit festen Arbeitstagen
In allen Beispielen hat eine Vollzeitkraft im Unternehmen 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.
Beispiel 1: Vier Tage pro Woche
30 ÷ 5 × 4 = 24 Urlaubstage. Das entspricht sechs Wochen Urlaub.
Beispiel 2: Drei Tage pro Woche
30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage. Auch hier ergeben sich sechs Wochen.
Beispiel 3: Zwei Tage pro Woche
30 ÷ 5 × 2 = 12 Urlaubstage.
Beispiel 4: Fünf Tage mit halber Stundenzahl
30 ÷ 5 × 5 = 30 Urlaubstage. Die Zahl der Tage bleibt gleich, nur das Entgelt pro Urlaubstag ist niedriger.
Unregelmäßige Arbeitstage: Berechnung auf Jahresbasis
Nicht jede Teilzeitkraft arbeitet jede Woche an denselben Tagen. Bei Schichtarbeit, rollierenden Plänen oder wechselnden Wochenmodellen rechnest du auf Jahresbasis.
Urlaubstage = Urlaubstage Vollzeit × Arbeitstage Teilzeit im Jahr ÷ Arbeitstage Vollzeit im Jahr
Als Arbeitstage Vollzeit im Jahr setzt die Rechtsprechung meist 260 Tage an, also 52 Wochen mal fünf Tage. Feiertage werden dabei nicht abgezogen.
Beispiel
Eine Mitarbeiterin arbeitet im Wechsel eine Woche drei Tage und eine Woche zwei Tage. Das ergibt im Schnitt 2,5 Tage pro Woche oder 130 Arbeitstage im Jahr. Ihr Urlaubsanspruch Teilzeit beträgt 30 × 130 ÷ 260 = 15 Urlaubstage.

Urlaubsanspruch Teilzeit nach Stunden berechnen
Manche Unternehmen rechnen Urlaub in Stunden statt in Tagen, besonders bei sehr flexiblen Arbeitszeitmodellen. Das ist zulässig, wenn es transparent und nachvollziehbar geschieht.
- Ermittle den Urlaubsanspruch in Wochen, zum Beispiel sechs Wochen bei 30 Tagen und 5-Tage-Woche.
- Multipliziere die Wochen mit der vertraglichen Wochenarbeitszeit.
- Bei 20 Wochenstunden ergibt das 6 × 20 = 120 Urlaubsstunden.
Für jeden Urlaubstag werden dann die Stunden abgezogen, die an diesem Tag laut Plan gearbeitet worden wären. Dieses Modell vermeidet Ungerechtigkeiten, wenn Arbeitstage unterschiedlich lang sind.
Wechsel von Vollzeit in Teilzeit
Ein besonders häufiger Streitpunkt ist der Wechsel der Arbeitszeit während des Jahres. Hier gilt eine klare Linie der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht.
Urlaub, den jemand während der Vollzeit erworben hat, darf beim Wechsel in Teilzeit nicht gekürzt werden. Der Anspruch wird für jeden Zeitraum getrennt berechnet.
Beispiel
Ein Mitarbeiter arbeitet bis Ende Juni fünf Tage pro Woche und hat 30 Tage Jahresurlaub. Ab Juli arbeitet er drei Tage pro Woche. Bis Juni hat er 15 Tage erworben und noch keinen Urlaub genommen.
- Januar bis Juni: 30 ÷ 12 × 6 = 15 Tage, die vollständig erhalten bleiben.
- Juli bis Dezember: 18 ÷ 12 × 6 = 9 Tage.
- Gesamtanspruch: 24 Urlaubstage.
Würde man den gesamten Jahresurlaub einfach auf drei Tage umrechnen, kämen nur 18 Tage heraus. Das wäre unzulässig.
Wechsel von Teilzeit in Vollzeit
Im umgekehrten Fall wird ebenfalls zeitanteilig gerechnet. Wer von Teilzeit in Vollzeit wechselt, erhält ab dem Wechsel den höheren Anspruch.
Bereits in Teilzeit erworbene, aber noch nicht genommene Urlaubstage bleiben in Tagen erhalten. Ob sie in Vollzeit neu bewertet werden müssen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. In der Praxis empfiehlt sich eine klare, schriftliche Vereinbarung beim Wechsel.
Am einfachsten ist es, Mitarbeitende zu ermutigen, erworbenen Urlaub vor dem Wechsel der Arbeitszeit zu nehmen. Das vermeidet Rechenkonflikte und Missverständnisse.
Minijob und Urlaub
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Viele Arbeitgeber und Beschäftigte wissen das nicht. Für den Urlaubsanspruch Teilzeit im Minijob gelten dieselben Formeln.
- Arbeitet ein Minijobber an zwei festen Tagen pro Woche, stehen ihm bei gesetzlichem Mindesturlaub acht Urlaubstage zu.
- Gilt im Betrieb ein höherer vertraglicher Urlaub, hat der Minijobber anteilig Anspruch darauf.
- Während des Urlaubs wird der durchschnittliche Verdienst weitergezahlt.
Wer Minijobbern den Urlaub verweigert, riskiert Nachzahlungen und Ärger bei Betriebsprüfungen.

Rundung: Was passiert mit halben Tagen?
Bei der Umrechnung entstehen oft Bruchteile von Tagen. Das Bundesurlaubsgesetz enthält nur für den Teilurlaub eine Rundungsregel: Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet.
Für andere Bruchteile gibt es keine Abrundung. Ein Anspruch von 13,4 Tagen bedeutet also 13 volle Tage und einen Anspruch auf 0,4 Tage, der stundenweise gewährt werden muss.
Viele Arbeitgeber runden in solchen Fällen freiwillig auf. Das ist arbeitnehmerfreundlich und reduziert den Verwaltungsaufwand. Halte die Regel einheitlich im Betrieb fest.
Feiertage und Urlaub in Teilzeit
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Arbeitstag, ist dieser Tag ohnehin frei und wird nicht als Urlaubstag gezählt. Das gilt für Teilzeit- und Vollzeitkräfte gleichermaßen.
Fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem die Teilzeitkraft ohnehin nicht arbeitet, hat sie keinen Anspruch auf einen Ersatztag. Das ist rechtlich zulässig, wird aber manchmal als ungerecht empfunden, etwa wenn jemand immer montags frei hat und viele Feiertage auf Montage fallen.
Einige Unternehmen gleichen das freiwillig aus. Verpflichtet sind sie dazu nicht.
Urlaubsentgelt in Teilzeit
Während des Urlaubs zahlst du das Entgelt weiter, das die Teilzeitkraft ohne Urlaub verdient hätte. Maßgeblich ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstundenvergütung.
Bei festem Monatsgehalt ändert sich durch den Urlaub praktisch nichts. Bei Stundenlohn oder schwankenden Arbeitszeiten musst du den Durchschnitt berechnen. Gute Lohnsoftware übernimmt das automatisch.
Häufige Fehler in der Praxis
- Nach Stunden statt Tagen umrechnen: Fünf kurze Tage bedeuten vollen Urlaub in Tagen.
- Erworbenen Urlaub beim Wechsel kürzen: ist nach EuGH und BAG unzulässig.
- Minijobber vergessen: Auch sie haben gesetzlichen Urlaubsanspruch.
- Bruchteile abrunden: Ein Abrunden zu Lasten der Beschäftigten ist nicht erlaubt.
- Keine Hinweise auf Verfall: Urlaub verfällt nur, wenn du rechtzeitig und konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen hast.
Die letzte Regel wird häufig übersehen und kann zu hohen Nachforderungen führen, etwa bei Kündigung. Mehr zu Fristen bei Trennungen liest du im Ratgeber zur Kündigungsfrist in der Probezeit.
Urlaub bei Ausscheiden: Abgeltung und Zeugnis
Endet ein Arbeitsverhältnis, bevor der Urlaub genommen werden konnte, ist er finanziell abzugelten. Auch hier rechnest du den Urlaubsanspruch Teilzeit zeitanteilig für das laufende Jahr und berücksichtigst Resturlaub aus dem Vorjahr, sofern er nicht verfallen ist.
Wer im ersten Halbjahr ausscheidet, erhält für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Wer nach dem 30. Juni ausscheidet und länger als sechs Monate beschäftigt war, hat mindestens Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub.
Denke beim Ausscheiden auch an ein korrektes Arbeitszeugnis. Formulierungshilfen findest du in unserem Ratgeber zu Arbeitszeugnis-Formulierungen.
Checkliste für die Personalabteilung
- Vertraglichen Urlaub und Arbeitstage Vollzeit festhalten.
- Arbeitstage der Teilzeitkraft pro Woche oder Jahr ermitteln.
- Urlaubsanspruch mit der passenden Formel berechnen.
- Bei Wechsel der Arbeitszeit Zeiträume getrennt berechnen.
- Bruchteile einheitlich und arbeitnehmerfreundlich behandeln.
- Rechtzeitig auf drohenden Urlaubsverfall hinweisen.
- Berechnung transparent dokumentieren.
Den Gesetzestext findest du im Bundesurlaubsgesetz. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
Fazit: Wochen zählen, nicht Tage
Die Berechnung vom Urlaubsanspruch Teilzeit folgt einem einfachen Prinzip: Alle Beschäftigten erhalten gleich viele Wochen Erholung. Die Zahl der Urlaubstage richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche.
Schwierig wird es bei unregelmäßigen Arbeitszeiten und beim Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit. Hier schützt dich eine saubere Dokumentation und eine zeitanteilige Berechnung vor Fehlern und Streit.
FAQ: Häufige Fragen zu Urlaubsanspruch Teilzeit
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch in Teilzeit?
Teile die Urlaubstage einer Vollzeitkraft durch deren Arbeitstage pro Woche und multipliziere das Ergebnis mit den Arbeitstagen der Teilzeitkraft. Beispiel: 30 Tage ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage.
Haben Teilzeitkräfte weniger Urlaub?
Sie haben weniger Urlaubstage, aber gleich viele Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte. Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl.
Was passiert mit dem Urlaub beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit?
Bereits in Vollzeit erworbener Urlaub darf nicht gekürzt werden. Der Anspruch wird für die Zeiträume vor und nach dem Wechsel getrennt berechnet und addiert.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja. Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Beschäftigte, umgerechnet auf ihre Arbeitstage pro Woche. Während des Urlaubs wird der Verdienst weitergezahlt.
