Die Kündigungsfrist Probezeit ist im Gesetz kurz und klar geregelt: zwei Wochen, ohne festen Kündigungstermin. Trotzdem landen viele Probezeitkündigungen vor dem Arbeitsgericht. Meist liegt das nicht an der Frist, sondern an Formfehlern, verspätetem Zugang oder übersehenem Sonderkündigungsschutz. In diesem Ratgeber erfährst du als Arbeitgeber, worauf es ankommt und wie du typische Fehler vermeidest.
Inhaltsverzeichnis
Was die Probezeit rechtlich bedeutet
Die Probezeit ist eine vereinbarte Erprobungsphase zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, sie muss im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart sein.
Die Höchstdauer beträgt nach § 622 Abs. 3 BGB sechs Monate. Kürzere Zeiträume sind jederzeit möglich. Eine Verlängerung über sechs Monate hinaus ist dagegen nicht zulässig, auch nicht mit Zustimmung des Beschäftigten.
Wichtig: Die Probezeit ist nicht dasselbe wie die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz. Beide dauern häufig sechs Monate, haben aber unterschiedliche Rechtsfolgen.
Kündigungsfrist Probezeit: Die gesetzliche Regel
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
- Kein fester Termin: Die Kündigung ist zu jedem beliebigen Tag möglich, nicht nur zum Monatsende oder zum 15.
- Berechnung: Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung.
- Beispiel: Geht die Kündigung am Dienstag, 3. März, zu, endet das Arbeitsverhältnis am Dienstag, 17. März.
Die gesetzliche Kündigungsfrist Probezeit ist eine Mindestfrist. Vertraglich darfst du eine längere Frist vereinbaren, eine kürzere nur über einen Tarifvertrag.
Zugang entscheidet: Wann die Kündigung ankommen muss
Für die verkürzte Kündigungsfrist Probezeit zählt nicht, wann das Arbeitsverhältnis endet, sondern wann die Kündigung zugeht. Sie muss dem Beschäftigten spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen. Die zweiwöchige Frist darf dann über das Ende der Probezeit hinauslaufen.
Zugegangen ist die Kündigung, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Ein Brief, der abends nach der üblichen Zustellzeit eingeworfen wird, gilt oft erst am nächsten Tag als zugegangen.
Sichere Zustellwege
Am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder vor Zeugen. Alternativ kommt die Zustellung durch einen Boten mit Protokoll infrage. Ein Einwurf-Einschreiben beweist den Zugang nur eingeschränkt.
Schriftform: Der häufigste Fehler
Jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht nach § 623 BGB die Schriftform. Das bedeutet: ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift einer kündigungsberechtigten Person.
- Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam.
- Ein eingescanntes Schreiben oder ein Fax genügt ebenfalls nicht.
- Die Unterschrift muss von jemandem stammen, der zur Kündigung befugt ist, etwa Geschäftsführung oder Personalleitung mit Vollmacht.
Unterschreibt eine Person ohne erkennbare Vollmacht, kann der Beschäftigte die Kündigung unverzüglich zurückweisen. Lege deshalb im Zweifel eine Originalvollmacht bei.

Braucht die Kündigung in der Probezeit einen Grund?
In den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. Du musst deshalb keinen Kündigungsgrund nennen und auch keine soziale Rechtfertigung nachweisen.
Völlig frei bist du trotzdem nicht. Eine Kündigung darf nicht diskriminierend, sittenwidrig oder treuwidrig sein. Wer etwa wegen Herkunft, Religion oder einer Behinderung kündigt, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
In der Praxis empfiehlt es sich, im Kündigungsschreiben gar keinen Grund anzugeben. Dokumentiere die Gründe aber intern, damit du im Streitfall belegen kannst, dass sachliche Erwägungen ausschlaggebend waren.
Sonderkündigungsschutz gilt auch in der Probezeit
Bestimmte Gruppen sind von Beginn an besonders geschützt. Hier hilft dir auch die kurze Kündigungsfrist Probezeit nicht weiter.
- Schwangere und Mütter: Nach dem Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung grundsätzlich unzulässig.
- Elternzeit: Ab dem Antrag, frühestens acht Wochen vor Beginn, besteht Kündigungsschutz.
- Betriebsratsmitglieder und Wahlbewerber: sind nur unter strengen Voraussetzungen kündbar.
Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen greift dagegen erst nach sechs Monaten. Eine Kündigung in den ersten sechs Monaten musst du dem Integrationsamt jedoch innerhalb von vier Tagen anzeigen.
Betriebsrat anhören, sonst ist die Kündigung unwirksam
Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, musst du ihn vor jeder Kündigung nach § 102 BetrVG anhören. Das gilt ausdrücklich auch in der Probezeit. Eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung ist unwirksam.
Teile dem Betriebsrat die Person, die Art der Kündigung, den Kündigungstermin und deine Beweggründe mit. Der Betriebsrat hat bei einer ordentlichen Kündigung eine Woche Zeit für eine Stellungnahme.
Plane diese Woche unbedingt ein, wenn du die Kündigungsfrist Probezeit nutzen willst. Wer die Anhörung zu spät startet, verpasst sonst das Ende der Probezeit und verliert die verkürzte Frist.
Sonderfälle: Befristung, Tarifvertrag, Ausbildung
Nicht jedes Arbeitsverhältnis folgt dem Standardfall. Prüfe deshalb immer, welche Regeln für die konkrete Person gelten.
Befristete Verträge
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die Probezeit seit 2022 im Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Tätigkeit stehen. Eine sechsmonatige Probezeit bei einem Vertrag über acht Monate kann unzulässig sein.
Tarifverträge
Tarifverträge dürfen kürzere oder längere Fristen festlegen. Schau also immer zuerst in den einschlägigen Tarifvertrag, bevor du die Kündigungsfrist Probezeit berechnest.
Auszubildende
In der Ausbildung dauert die Probezeit ein bis vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Einhaltung einer Frist kündigen, ebenfalls schriftlich.
Probezeit verlängern: Was zulässig ist
Manchmal reichen sechs Monate nicht, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, etwa nach längerer Krankheit. Eine echte Verlängerung der Probezeit und damit der kurzen Kündigungsfrist Probezeit über sechs Monate ist rechtlich aber nicht möglich, weil danach automatisch das Kündigungsschutzgesetz greift.
Als Ausweg nutzen manche Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit verlängerter Auslauffrist. Dabei endet das Arbeitsverhältnis zum Beispiel nach vier weiteren Monaten, verbunden mit einer Wiedereinstellungszusage bei Bewährung.
Diese Gestaltung ist anerkannt, aber anspruchsvoll. Lass dich vorher arbeitsrechtlich beraten, damit sie nicht als Umgehung gewertet wird.

Fair trennen: Kommunikation und Arbeitszeugnis
Die Kündigungsfrist Probezeit macht die Trennung rechtlich einfach, menschlich aber oft schwierig. Führe deshalb ein persönliches Gespräch, bevor du das Schreiben übergibst. Erkläre sachlich, warum die Zusammenarbeit nicht passt.
- Plane das Gespräch nicht kurz vor einem Wochenende oder Feiertag.
- Kläre Rückgabe von Arbeitsmitteln und Resturlaub.
- Informiere über den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Auch nach kurzer Beschäftigung steht dem Beschäftigten ein Zeugnis zu. Hinweise zu korrekten Formulierungen findest du in unserem Ratgeber zu Arbeitszeugnis-Formulierungen. Ein fairer Abschied schützt zudem deine Arbeitgebermarke in Zeiten von Fachkräftemangel.
Kündigung durch den Arbeitnehmer in der Probezeit
Die Kündigungsfrist Probezeit gilt in beide Richtungen. Auch dein neuer Mitarbeiter kann mit zwei Wochen Frist gehen, ohne Gründe zu nennen. Gerade in angespannten Arbeitsmärkten kommt das häufiger vor, als viele Arbeitgeber erwarten.
Prüfe in diesem Fall, ob die Kündigung formgerecht eingegangen ist. Auch der Arbeitnehmer muss schriftlich mit Originalunterschrift kündigen. Eine Nachricht per E-Mail beendet das Arbeitsverhältnis nicht.
- Bestätige den Eingang und das Enddatum schriftlich.
- Führe ein kurzes Exit-Gespräch, um die Gründe zu verstehen.
- Sichere Wissen und Zugänge rechtzeitig vor dem letzten Arbeitstag.
Häufen sich Kündigungen in der Probezeit, ist das ein Warnsignal. Oft passen Stellenbeschreibung und Realität nicht zusammen oder die Einarbeitung ist zu dünn.
Freistellung und Urlaub während der Kündigungsfrist
Nach dem Ausspruch der Kündigung stellt sich die Frage, ob der Beschäftigte bis zum Ende der Frist weiterarbeiten soll. Eine Freistellung ist möglich, wenn du ein berechtigtes Interesse hast, etwa beim Schutz von Kundendaten.
Während der Freistellung zahlst du das Gehalt weiter. Du kannst offenen Urlaub auf die Freistellung anrechnen, wenn du das ausdrücklich und unwiderruflich erklärst. Nicht genommener Urlaub muss sonst ausgezahlt werden.
Gerade bei der kurzen Kündigungsfrist Probezeit lohnt es sich, Urlaubsstand und Überstunden sofort zu prüfen, damit die Endabrechnung korrekt ist.
Checkliste: Kündigung in der Probezeit
- Probezeit im Vertrag oder Tarifvertrag prüfen, Enddatum notieren.
- Sonderkündigungsschutz ausschließen: Schwangerschaft, Elternzeit, Betriebsratsamt.
- Betriebsrat rechtzeitig anhören, mindestens eine Woche Vorlauf.
- Kündigungsschreiben in Schriftform mit Originalunterschrift erstellen.
- Zugang vor Ende der Probezeit sicherstellen und dokumentieren.
- Kündigungsfrist Probezeit korrekt berechnen und Enddatum nennen.
- Bei Schwerbehinderung Anzeige an das Integrationsamt binnen vier Tagen.
- Zeugnis, Resturlaub und Rückgabe von Arbeitsmitteln regeln.
Den Gesetzestext findest du in § 622 BGB. Für komplexe Fälle empfiehlt sich anwaltliche Beratung.
Fazit: Kurze Frist, klare Regeln
Die Kündigungsfrist Probezeit gibt Arbeitgebern viel Flexibilität. Zwei Wochen zu jedem Tag sind schnell und unkompliziert. Die Fallstricke liegen woanders: in der Schriftform, im rechtzeitigen Zugang, in der Betriebsratsanhörung und im Sonderkündigungsschutz.
Wer diese Punkte systematisch prüft, trennt sich rechtssicher. Noch besser ist es, Probleme früh zu erkennen. Ein strukturiertes Onboarding und regelmäßige Feedbackgespräche zeigen dir rechtzeitig, ob eine Einstellung passt, und ersparen allen Beteiligten eine späte Trennung. Wie das in verteilten Teams gelingt, liest du in unserem Beitrag zu hybriden Teams.
FAQ: Häufige Fragen zu Kündigungsfrist Probezeit
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen. Die Kündigung ist zu jedem beliebigen Tag möglich, nicht nur zum Monatsende.
Bis wann muss die Kündigung in der Probezeit zugehen?
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen. Die zweiwöchige Frist darf danach über das Ende der Probezeit hinauslaufen.
Kann ich in der Probezeit per E-Mail kündigen?
Nein. Jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam.
Muss ich in der Probezeit einen Kündigungsgrund nennen?
Nein. In den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Die Kündigung darf aber nicht diskriminierend oder sittenwidrig sein, und Sonderkündigungsschutz etwa bei Schwangerschaft gilt trotzdem.
