Es ist Samstagvormittag, der Laden ist voll, und plötzlich zeigt dir jemand einen Dienstausweis des Finanzamts. Willkommen bei der Kassennachschau. Seit 2018 dürfen Prüfer unangekündigt in Betriebe kommen und die Kassenführung unter die Lupe nehmen. Für Händler, Gastronomen, Friseure und alle anderen Bargeldbranchen ist das ein reales Risiko. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Kassennachschau abläuft, welche Rechte und Pflichten du hast, welche Fehler teuer werden und wie du deinen Betrieb so vorbereitest, dass du dem Besuch gelassen entgegensehen kannst.
Inhaltsverzeichnis
Die Kassennachschau auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: § 146b Abgabenordnung (AO), seit 1. Januar 2018.
- Ankündigung: keine. Der Prüfer erscheint unangemeldet während der üblichen Geschäftszeiten.
- Gegenstand: elektronische Kassen, offene Ladenkassen, Taxameter, Waagen mit Registrierfunktion und die dazugehörigen Aufzeichnungen.
- Beobachtung vorab: Der Prüfer darf anonym beobachten und Testkäufe machen, bevor er sich ausweist.
- Datenzugriff: Export der Kassendaten über die digitale Schnittstelle DSFinV-K und der TSE-Daten.
- Übergang zur Außenprüfung: ohne vorherige Prüfungsanordnung möglich.
- Risiko: Hinzuschätzungen nach § 162 AO und Bußgelder bis 25.000 Euro.
Was die Kassennachschau ist und wer betroffen ist
Die Kassennachschau ist ein eigenständiges Prüfverfahren der Finanzverwaltung. Sie ist keine Betriebsprüfung, sondern eine zeitnahe Kontrolle der Kassenführung vor Ort. Ziel ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben zu prüfen.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Bargeld annehmen, unabhängig von Größe und Rechtsform. Besonders häufig trifft es bargeldintensive Branchen:
- Einzelhandel und Bäckereien,
- Gastronomie, Imbisse und Cafés,
- Friseure und Kosmetikstudios,
- Taxi- und Mietwagenunternehmen,
- Marktstände und Kioske.
Die rechtliche Grundlage findest du in § 146b der Abgabenordnung. Die Finanzverwaltung hat den Ablauf zusätzlich im Anwendungserlass zur AO konkretisiert.
Ablauf der Kassennachschau in 6 Schritten
Jede Kassennachschau verläuft etwas anders. Die typischen Phasen kannst du aber gut vorhersehen.
1. Anonyme Beobachtung
Der Prüfer darf sich zunächst wie ein normaler Kunde verhalten. Er beobachtet, ob Belege ausgegeben werden, ob alle Umsätze in der Kasse erfasst werden, und macht unter Umständen Testkäufe.
2. Ausweisen und Beginn der Prüfung
Sobald er Unterlagen sehen oder Räume betreten will, die nicht öffentlich zugänglich sind, muss er sich mit seinem Dienstausweis legitimieren. Ab diesem Moment beginnt die eigentliche Kassennachschau.
3. Kassensturz
Häufig verlangt der Prüfer einen Kassensturz. Er vergleicht den gezählten Bargeldbestand mit dem Soll-Bestand laut Kasse oder Kassenbuch. Bei der offenen Ladenkasse muss die Kasse jederzeit kassensturzfähig sein.
4. Datenzugriff und Unterlagen
Der Prüfer verlangt Zugriff auf die Kassendaten, meist als Export über die DSFinV-K-Schnittstelle, auf die Daten der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie auf Organisationsunterlagen.
5. Prüfung der Technik
Er prüft, ob die Kasse eine zertifizierte TSE nutzt, ob sie beim Finanzamt gemeldet ist und ob Belege mit allen Pflichtangaben ausgegeben werden.
6. Abschluss oder Übergang
Ergibt sich kein Anlass für Beanstandungen, endet die Kassennachschau meist am selben Tag. Gibt es Auffälligkeiten, kann der Prüfer ohne vorherige Ankündigung zu einer Außenprüfung übergehen. Darauf muss er dich schriftlich hinweisen.
Welche Unterlagen der Prüfer sehen will
Halte die folgenden Unterlagen jederzeit griffbereit, idealerweise in einem Ordner direkt an der Kasse oder digital abrufbar:
- Verfahrensdokumentation: Beschreibung, wie deine Kasse eingesetzt, bedient und abgerechnet wird. Eine Vorlage findest du in unserem Beitrag zur Verfahrensdokumentation nach GoBD.
- Bedienungs- und Programmieranleitung der Kasse sowie Protokolle über Programmänderungen.
- Z-Bons oder Tagesendsummenbons und Kassenberichte.
- TSE-Zertifikat und Nachweis der Meldung beim Finanzamt.
- Kassenbuch bei offener Ladenkasse mit täglichen Zählprotokollen.
- Belege über Einlagen, Entnahmen und Ausgaben aus der Kasse.
Wichtig: Der Prüfer darf die Unterlagen nur verlangen, soweit sie für die Kassenführung relevant sind. Wie lange du welche Unterlagen aufbewahren musst, liest du in unserem Ratgeber Wie lange Rechnungen aufbewahren?

Deine Rechte und Pflichten während der Prüfung
Die Kassennachschau gibt der Finanzverwaltung weitreichende Befugnisse. Du bist trotzdem nicht rechtlos.
Deine Pflichten:
- Du musst dem Prüfer Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Geschäftszeiten gewähren.
- Du musst Aufzeichnungen, Bücher und Organisationsunterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen.
- Du musst den Datenzugriff ermöglichen und die Kassendaten auf Verlangen in elektronischer Form übergeben.
Deine Rechte:
- Der Prüfer muss sich ausweisen, bevor er Unterlagen verlangt.
- Reine Wohnräume darf er grundsätzlich nicht betreten.
- Du darfst deinen Steuerberater hinzuziehen. Die Prüfung muss aber nicht auf ihn warten.
- Du kannst Fragen zu Umfang und Ziel der Nachschau stellen und dir Ergebnisse erläutern lassen.
Bleib kooperativ und sachlich. Ein freundlicher, gut vorbereiteter Unternehmer hinterlässt einen anderen Eindruck als jemand, der Unterlagen suchen muss.
Kassenmeldepflicht und TSE: Die technischen Pflichten
Seit dem 1. Januar 2025 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit TSE dem Finanzamt gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über Mein ELSTER oder eine ERiC-Schnittstelle deiner Software.
- Bestandssysteme: Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, mussten bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Neue Kassen: innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
- Außerbetriebnahme: ebenfalls innerhalb eines Monats melden.
Zusätzlich gilt seit 2020 die Belegausgabepflicht nach § 146a AO: Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt und dem Kunden angeboten werden, auf Papier oder elektronisch. Die Kasse muss durch eine zertifizierte TSE geschützt sein. Wer keine oder eine nicht ordnungsgemäße TSE einsetzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Fehlt die Meldung, ist das für den Prüfer ein erstes Warnsignal. Prüfe in Mein ELSTER, ob alle Kassen korrekt erfasst sind.
Sonderfall offene Ladenkasse
Arbeitest du ohne elektronisches Kassensystem, also mit Geldkassette oder Schublade, gelten besondere Anforderungen. Eine TSE brauchst du dann nicht, dafür steigen die Anforderungen an deine Aufzeichnungen.
- Täglicher Kassenbericht: Du ermittelst die Tageseinnahmen rückwärts aus dem gezählten Endbestand, abzüglich Anfangsbestand, zuzüglich Ausgaben und Entnahmen, abzüglich Einlagen.
- Zählprotokoll: Der Endbestand muss täglich gezählt und mit Stückelung der Scheine und Münzen dokumentiert werden.
- Kassensturzfähigkeit: Der Soll-Bestand muss sich jederzeit mit dem Ist-Bestand abgleichen lassen.
- Einzelaufzeichnung: Grundsätzlich gilt auch hier die Pflicht, jeden Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen. Nur beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen gegen Barzahlung gibt es Erleichterungen.
Gerade bei der offenen Ladenkasse ist die Fehlerquote hoch. Ein fehlendes Zählprotokoll oder ein negativer Kassenbestand reicht oft schon aus, damit das Finanzamt die Kassenführung verwirft.

Typische Fehler und ihre Folgen
Bei der Kassennachschau stoßen Prüfer immer wieder auf dieselben Schwachstellen:
- Fehlende Verfahrensdokumentation: Ohne sie kann die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung infrage stehen.
- Kassendifferenzen: Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Bestand, die sich nicht erklären lassen.
- Keine Belege für Entnahmen: Privatentnahmen und Ausgaben aus der Kasse ohne Nachweis.
- Nicht gemeldete oder ausgefallene TSE: Ausfälle müssen dokumentiert und behoben werden.
- Lückenhafte Zählprotokolle: Bei offener Ladenkasse ein Klassiker.
- Schulungslücken: Mitarbeitende, die Storno- oder Trainingsfunktionen falsch nutzen.
Die Folgen reichen von einer Ermahnung bis zur Hinzuschätzung nach § 162 AO. Erkennt das Finanzamt die Kassenführung nicht an, schätzt es die Umsätze, oft mit Sicherheitszuschlägen. Das führt schnell zu fünf- oder sechsstelligen Nachzahlungen. Wie eine anschließende Betriebsprüfung abläuft, erklären wir in einem eigenen Beitrag.
Checkliste: So bereitest du dich auf die Kassennachschau vor
- Kasse prüfen: Ist eine zertifizierte TSE verbaut und funktionsfähig? Ist die Kasse bei ELSTER gemeldet?
- Verfahrensdokumentation erstellen oder aktualisieren, inklusive Änderungshistorie.
- Datenexport testen: Kannst du einen DSFinV-K-Export auf Knopfdruck erzeugen? Wer im Betrieb weiß, wie das geht?
- Kassenbericht und Zählprotokoll täglich und lückenlos führen.
- Mitarbeitende schulen: Was tun, wenn ein Prüfer kommt? Wen informieren, welche Unterlagen bereitstellen?
- Notfallplan festlegen: Telefonnummer des Steuerberaters, Ablageort der Unterlagen, Ansprechpartner im Betrieb.
- Probelauf machen: Simuliere eine Kassennachschau gemeinsam mit deinem Steuerberater.
Ein Probelauf deckt Schwächen auf, bevor es das Finanzamt tut. Für viele Betriebe ist das die wirksamste Vorbereitung.
Ausblick: Kommt die Registrierkassenpflicht?
In Deutschland gibt es bislang keine allgemeine Pflicht, eine elektronische Kasse zu nutzen. Die offene Ladenkasse ist weiterhin zulässig. Das könnte sich ändern. Das Bundesfinanzministerium hat im Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine Kassenpflicht für Unternehmen ab einer bestimmten Umsatzgrenze vorsieht. Im Gespräch ist eine Grenze von 100.000 Euro Jahresumsatz.
Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, Details können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Wer heute noch mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, sollte den Umstieg auf ein elektronisches System dennoch frühzeitig planen. Das erleichtert auch jede künftige Kassennachschau.
Fazit: Mit Vorbereitung verliert die Kassennachschau ihren Schrecken
Die Kassennachschau kommt unangekündigt, aber nicht unvorhersehbar. Wer eine gemeldete Kasse mit TSE, eine aktuelle Verfahrensdokumentation und lückenlose Kassenaufzeichnungen hat, muss den Besuch nicht fürchten.
Investiere einige Stunden in Vorbereitung, schule dein Team und mach einen Probelauf mit deinem Steuerberater. So schützt du dich vor teuren Hinzuschätzungen und behältst auch dann die Ruhe, wenn an einem vollen Samstag plötzlich das Finanzamt vor dir steht.
FAQ: Häufige Fragen zu Kassennachschau
Was ist eine Kassennachschau?
Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung der Kassenführung durch das Finanzamt nach § 146b AO. Ein Amtsträger kontrolliert vor Ort, ob Kasseneinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß aufgezeichnet werden.
Wie läuft eine Kassennachschau ab?
Der Prüfer kann zunächst anonym beobachten und Testkäufe machen. Danach weist er sich aus, verlangt häufig einen Kassensturz, Zugriff auf die Kassendaten und Unterlagen wie die Verfahrensdokumentation. Bei Auffälligkeiten kann er zu einer Außenprüfung übergehen.
Muss die Kassennachschau angekündigt werden?
Nein. Die Kassennachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten.
Welche Strafen drohen bei einer mangelhaften Kassenführung?
Erkennt das Finanzamt die Kassenführung nicht an, kann es die Umsätze nach § 162 AO schätzen. Verstöße gegen die TSE-Pflichten können zudem mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
