Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Sanierungsinstrument, das viele Unternehmer nicht kennen oder unterschätzen. Anders als bei der klassischen Regelinsolvenz bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Ziel ist nicht die Abwicklung, sondern der Neustart. In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wie der Ablauf aussieht und wann sich der Weg lohnt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. der Insolvenzordnung führt die bisherige Geschäftsleitung das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens selbst weiter. Statt eines Insolvenzverwalters, der die Kontrolle übernimmt, bestellt das Gericht einen Sachwalter, der die Geschäftsführung überwacht.
Das Verfahren verbindet die Schutzwirkungen der Insolvenz mit unternehmerischer Kontinuität. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende haben weiterhin dieselben Ansprechpartner. Das Wissen der Geschäftsführung bleibt erhalten.
Ziel ist in der Regel ein Insolvenzplan, mit dem das Unternehmen saniert und von einem Teil seiner Schulden befreit wird.
Unterschied zur Regelinsolvenz
In der Regelinsolvenz übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Die Geschäftsführung verliert faktisch die Kontrolle. Häufig endet das Verfahren mit einer Zerschlagung oder einem Verkauf von Unternehmensteilen.
- Kontrolle: In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig, in der Regelinsolvenz entscheidet der Verwalter.
- Ziel: Eigenverwaltung zielt auf Sanierung, Regelinsolvenz häufig auf Verwertung.
- Außenwirkung: Eigenverwaltung signalisiert Gestaltungswillen und wird oft positiver wahrgenommen.
- Voraussetzungen: Eigenverwaltung erfordert gute Vorbereitung und ein tragfähiges Konzept.
Voraussetzungen für die Eigenverwaltung
Seit der Reform durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz sind die Anforderungen gestiegen. Wer eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt, muss eine sogenannte Eigenverwaltungsplanung vorlegen. Sie umfasst unter anderem:
- Einen Finanzplan für sechs Monate, der die Finanzierung der Fortführung darlegt.
- Ein Konzept für die Durchführung des Verfahrens mit Krisenursachen und Sanierungszielen.
- Den Stand der Verhandlungen mit Gläubigern und anderen Beteiligten.
- Darstellung der Vorkehrungen zur Erfüllung der insolvenzrechtlichen Pflichten.
- Angaben zu den voraussichtlichen Kosten des Verfahrens.
Außerdem muss die Geschäftsführung erklären, ob und in welchem Umfang sie Pflichten gegenüber Arbeitnehmern, Steuerbehörden oder Sozialversicherungsträgern verletzt hat. Das Gericht prüft, ob die Planung vollständig und schlüssig ist.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Der wichtigste Erfolgsfaktor ist ein früher Antrag. Wer bereits seit Monaten zahlungsunfähig ist, kaum noch Liquidität hat und Gläubiger verärgert hat, wird die Anforderungen kaum erfüllen.
Ideal ist der Zeitpunkt der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das Unternehmen kann seine Rechnungen noch bezahlen, absehbar aber nicht mehr. In dieser Phase gibt es noch Spielraum für Verhandlungen und Liquidität für die Fortführung.
Achtung: Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften eine gesetzliche Antragspflicht. Wer sie verletzt, haftet persönlich und macht sich strafbar.
Das Schutzschirmverfahren als Sonderform
Eine besondere Variante ist das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO. Es steht Unternehmen offen, die drohend zahlungsunfähig oder überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind.
- Erforderlich ist eine Bescheinigung eines erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
- Das Gericht setzt eine Frist von höchstens drei Monaten, in der ein Insolvenzplan vorgelegt werden muss.
- Der Schuldner kann den vorläufigen Sachwalter selbst vorschlagen.
- Während dieser Zeit sind Vollstreckungsmaßnahmen in der Regel untersagt.
Das Schutzschirmverfahren bietet maximale Planbarkeit, setzt aber eine sehr frühe Reaktion voraus.

Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung in 7 Schritten
- Vorbereitung: Krisenanalyse, Finanzplan, Sanierungskonzept, Auswahl erfahrener Berater.
- Antragstellung: Insolvenzantrag mit Antrag auf Eigenverwaltung und Eigenverwaltungsplanung beim zuständigen Insolvenzgericht.
- Vorläufiges Verfahren: Das Gericht ordnet die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellt einen vorläufigen Sachwalter.
- Stabilisierung: Fortführung des Geschäftsbetriebs, Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden.
- Eröffnung: Nach in der Regel zwei bis drei Monaten wird das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.
- Insolvenzplan: Ausarbeitung, Erörterung und Abstimmung des Plans mit den Gläubigern.
- Aufhebung: Nach Bestätigung des Plans durch das Gericht wird das Verfahren aufgehoben, das Unternehmen startet neu.
Je nach Komplexität dauert eine Insolvenz in Eigenverwaltung insgesamt einige Monate bis etwa ein Jahr.
Die Rolle des Sachwalters
Der Sachwalter ist das Kontrollorgan im Verfahren. Er wird vom Gericht bestellt und hat vor allem Aufsichtsaufgaben.
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
- Überwachung der Geschäftsführung und der Ausgaben.
- Prüfung und Feststellung der Gläubigerforderungen.
- Geltendmachung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen.
- Bericht an Gericht und Gläubiger.
Erkennt der Sachwalter, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt, muss er dies dem Gericht anzeigen. Das Gericht kann die Eigenverwaltung dann aufheben und in eine Regelinsolvenz überleiten.
Insolvenzgeld: Entlastung für die Liquidität
Ein wichtiger Vorteil jedes Insolvenzverfahrens ist das Insolvenzgeld. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Löhne und Gehälter der Beschäftigten für bis zu drei Monate vor der Eröffnung des Verfahrens.
Für das Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Liquiditätsentlastung. Gelder, die sonst in Löhne geflossen wären, stehen für die Fortführung und Sanierung zur Verfügung. Viele Sanierungen werden erst dadurch möglich.
Wichtig ist eine saubere Vorfinanzierung über eine Bank, die die Lohnzahlungen zum regulären Termin sicherstellt. Das hält die Belegschaft an Bord.
Sanierungsinstrumente im Verfahren
Die Insolvenz in Eigenverwaltung eröffnet Möglichkeiten, die außerhalb eines Verfahrens kaum bestehen.
- Sonderkündigungsrechte: Langfristige Miet-, Leasing- und andere Verträge können mit verkürzten Fristen beendet werden.
- Arbeitsrecht: Kündigungsfristen sind auf höchstens drei Monate begrenzt, Sozialpläne sind gedeckelt.
- Anfechtung: Bestimmte Zahlungen vor dem Antrag können zurückgefordert werden.
- Insolvenzplan: Gläubiger können mehrheitlich auf Teile ihrer Forderungen verzichten, auch gegen den Willen einzelner.
Diese Instrumente erlauben eine tiefgreifende Neuausrichtung, etwa die Schließung unrentabler Standorte oder die Anpassung der Kostenstruktur.

Der Insolvenzplan: Herzstück der Sanierung
Der Insolvenzplan regelt, wie es mit dem Unternehmen weitergeht und wie die Gläubiger befriedigt werden. Er besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil.
Die Gläubiger stimmen in Gruppen über den Plan ab, etwa gesicherte Gläubiger, ungesicherte Gläubiger und Arbeitnehmer. Der Plan gilt als angenommen, wenn in jeder Gruppe eine Mehrheit nach Köpfen und nach Summen zustimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zustimmung einzelner Gruppen ersetzt werden.
Entscheidend ist, dass Gläubiger mit dem Plan besser gestellt werden als bei einer Zerschlagung. Eine überzeugende Vergleichsrechnung ist deshalb Pflicht.
Kosten der Eigenverwaltung
Eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist nicht kostenlos. Zu den wichtigsten Kostenblöcken gehören:
- Gerichtskosten, abhängig von der Insolvenzmasse.
- Vergütung des Sachwalters und gegebenenfalls des Gläubigerausschusses.
- Honorare für Sanierungsberater und Rechtsanwälte.
- Kosten für die Erstellung von Gutachten und Bescheinigungen.
Diese Kosten müssen in der Eigenverwaltungsplanung offengelegt werden. Sie sind in der Regel gut investiert, wenn sie den Erhalt des Unternehmens ermöglichen.
Kommunikation in der Krise
Ein Insolvenzantrag spricht sich schnell herum. Umso wichtiger ist eine aktive und ehrliche Kommunikation mit allen Beteiligten.
- Mitarbeitende: zuerst informieren, Insolvenzgeld erklären, Perspektive aufzeigen.
- Kunden: Lieferfähigkeit und Gewährleistung zusichern.
- Lieferanten: Zahlungsbedingungen für neue Lieferungen klären.
- Banken: frühzeitig einbinden, Massekredit verhandeln.
- Öffentlichkeit: Pressemitteilung mit Fokus auf Sanierung statt Scheitern.
Eine klare Botschaft lautet: Das Unternehmen nutzt ein gesetzliches Sanierungsverfahren, um sich zukunftsfähig aufzustellen.
Frühwarnsignale rechtzeitig erkennen
Die beste Eigenverwaltung ist die, die man nie braucht. Wer Krisen früh erkennt, hat mehr Optionen, auch außergerichtliche wie das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG.
- Sinkende Margen über mehrere Quartale.
- Ausgeschöpfte Kreditlinien und steigende Lieferantenverbindlichkeiten.
- Verlust wichtiger Kunden.
- Steigende Lagerbestände und Forderungen.
Eine rollierende Liquiditätsplanung ist das wichtigste Frühwarnsystem. Wie du sie aufbaust, zeigen wir im Beitrag zur Liquiditätsplanung. Wie konjunkturelle Abschwünge auf Unternehmen wirken, liest du im Beitrag zur Rezession.
Häufige Fehler und Erfolgsfaktoren
Ob eine Insolvenz in Eigenverwaltung gelingt, hängt von wenigen, aber entscheidenden Faktoren ab.
- Zu später Antrag: Ohne Liquidität und Vertrauen scheitert die Eigenverwaltung.
- Fehlende Expertise: Die Geschäftsführung braucht erfahrene Sanierungsberater an der Seite.
- Unvollständige Planung: Das Gericht lehnt lückenhafte Unterlagen ab.
- Kein echtes Sanierungskonzept: Nur Schulden zu kürzen, ohne Ursachen zu beheben, führt zur nächsten Krise.
- Schlechte Kommunikation: Verunsicherte Kunden und Mitarbeitende wandern ab.
Erfolgreiche Verfahren zeichnen sich durch frühe Vorbereitung, transparente Kommunikation und ein klares operatives Sanierungskonzept aus. Ein konsequentes Working-Capital-Management hilft zusätzlich, Liquidität freizusetzen.
Checkliste: Vorbereitung der Eigenverwaltung
- Liquiditätsstatus und Prognose für 13 Wochen erstellen.
- Insolvenzgründe prüfen und dokumentieren.
- Erfahrene Sanierungsberater und Insolvenzrechtler einbinden.
- Finanzplan für sechs Monate und Sanierungskonzept erarbeiten.
- Gespräche mit Hauptgläubigern und Banken vorbereiten.
- Kommunikationsplan für Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten erstellen.
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes klären.
- Antrag mit vollständiger Eigenverwaltungsplanung einreichen.
Den Gesetzestext zur Eigenverwaltung findest du in der Insolvenzordnung.
Fazit: Neustart statt Abwicklung
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein wirksames Werkzeug, um ein Unternehmen in der Krise zu sanieren und gleichzeitig die Kontrolle zu behalten. Sie bietet rechtlichen Schutz, Liquiditätsentlastung und Instrumente, die außerhalb eines Verfahrens nicht zur Verfügung stehen.
Voraussetzung ist ein früher Antrag, eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Begleitung. Wer diese Punkte beachtet, kann aus einer existenziellen Krise gestärkt hervorgehen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung. Lass dich im Ernstfall frühzeitig von spezialisierten Fachleuten beraten.
FAQ: Häufige Fragen zu Insolvenz in Eigenverwaltung
Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung führt die bisherige Geschäftsleitung das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens selbst weiter. Ein vom Gericht bestellter Sachwalter überwacht sie. Ziel ist meist die Sanierung über einen Insolvenzplan.
Welche Voraussetzungen gelten für die Eigenverwaltung?
Erforderlich ist eine Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan für sechs Monate, Sanierungskonzept, Stand der Gläubigerverhandlungen und Kostenübersicht. Das Gericht prüft, ob die Planung vollständig und schlüssig ist.
Was ist das Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform der Eigenverwaltung für Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig oder überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Innerhalb von höchstens drei Monaten muss ein Insolvenzplan vorgelegt werden.
Wie lange dauert eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Je nach Größe und Komplexität dauert das Verfahren einige Monate bis etwa ein Jahr. Das vorläufige Verfahren umfasst meist zwei bis drei Monate, danach folgen Eröffnung, Insolvenzplan und Aufhebung.
