Die E-Rechnungspflicht 2027 ist für viele mittelständische Unternehmen der nächste große Schritt der Digitalisierung im Rechnungswesen. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im inländischen B2B-Geschäft keine Papier- oder PDF-Rechnungen mehr ausstellen. Hier erfährst du, wer betroffen ist, welche Formate zulässig sind und wie du die Umstellung in sieben Schritten sicher planst.
Inhaltsverzeichnis
E-Rechnungspflicht 2027: Das ändert sich zum Jahreswechsel
Die Einführung der elektronischen Rechnung erfolgt in Deutschland in Stufen. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, das die Umsatzsteuer-Vorschriften zur Rechnungsstellung neu geregelt hat.
- Seit 1. Januar 2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Bis 31. Dezember 2026: Für ausgehende Rechnungen dürfen alle Unternehmen weiterhin Papier oder sonstige elektronische Formate wie PDF nutzen.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Vorjahr müssen E-Rechnungen ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen im inländischen B2B-Verkehr.
Für dich bedeutet das: Liegt dein Umsatz 2026 über der Grenze, musst du deine Rechnungsprozesse bis zum Jahreswechsel umgestellt haben. Die Übergangsfrist für dein Unternehmen endet also früher als für kleinere Betriebe.
Wer ist von der E-Rechnungspflicht 2027 betroffen?
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Vorjahres im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Für die Pflicht ab 2027 zählt also dein Umsatz im Kalenderjahr 2026. Liegt er über 800.000 Euro, greift die Ausstellungspflicht.
Die Pflicht betrifft ausschließlich Umsätze zwischen inländischen Unternehmen, also das klassische B2B-Geschäft. Rechnungen an Privatkunden kannst du weiterhin auf Papier oder als PDF ausstellen.
Ausnahmen von der Ausstellungspflicht
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto
- Fahrausweise, die als Rechnung gelten
- Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG
- Bestimmte steuerfreie Leistungen, etwa nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG
Achtung: Auch wenn du selbst keine E-Rechnungen ausstellen musst, gilt die Empfangspflicht bereits seit 2025 für alle Unternehmen. Ein reines E-Mail-Postfach reicht dafür nur, wenn du die strukturierten Daten auch lesen und archivieren kannst.
Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?
Viele Unternehmen versenden Rechnungen seit Jahren per E-Mail. Trotzdem sind das meist keine E-Rechnungen im Sinne des Gesetzes. Entscheidend ist das strukturierte Datenformat.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Das Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Zulässige Formate
- XRechnung: reines XML-Format, das bereits bei öffentlichen Auftraggebern Standard ist.
- ZUGFeRD: hybrides Format aus PDF und eingebetteter XML-Datei, ab Version 2.0.1 mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL.
- Andere Formate, etwa EDI-Verfahren, wenn Sender und Empfänger dies vereinbaren und die Daten norm-konform extrahiert werden können.
Eine einfache PDF-Datei, ein eingescanntes Dokument oder ein Foto der Rechnung gelten dagegen als sonstige Rechnung. Sie sind ab 2027 für betroffene Unternehmen im B2B-Bereich nicht mehr zulässig.

Folgen bei Verstößen: Warum du nicht abwarten solltest
Eine Rechnung, die nicht den Formvorschriften entspricht, ist umsatzsteuerlich keine ordnungsgemäße Rechnung. Das hat Konsequenzen vor allem für deine Kunden.
- Vorsteuerabzug in Gefahr: Dein Kunde benötigt eine ordnungsgemäße Rechnung, um die Vorsteuer geltend zu machen. Fehlt sie, droht Ärger bei der nächsten Prüfung.
- Zahlungsverzögerungen: Immer mehr Unternehmen werden falsche Formate zurückweisen und eine korrigierte Rechnung verlangen.
- Bußgelder: Verstöße gegen Rechnungspflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Der größte Schaden entsteht meist nicht durch das Finanzamt, sondern durch Reibung mit Kunden. Wer Rechnungen mehrfach korrigieren muss, verliert Zeit und Liquidität. Wie wichtig ein schneller Zahlungseingang ist, zeigt unser Beitrag zum Working Capital.
In 7 Schritten zur E-Rechnung
Die Umstellung ist kein Hexenwerk, braucht aber Vorlauf. Plane mindestens drei bis sechs Monate ein, wenn mehrere Systeme beteiligt sind.
1. Umsatzgrenze prüfen
Kläre mit deiner Steuerberatung frühzeitig, ob dein Gesamtumsatz 2026 voraussichtlich über 800.000 Euro liegt. Plane im Zweifel so, als wärst du betroffen.
2. Rechnungsvolumen analysieren
Wie viele Rechnungen stellst du pro Monat aus, an welche Kunden und über welche Systeme? Diese Bestandsaufnahme zeigt, wo der größte Aufwand liegt.
3. Software auswählen
Prüfe, ob dein ERP-, Warenwirtschafts- oder Buchhaltungssystem XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann. Viele Anbieter haben entsprechende Module nachgerüstet, oft gegen Aufpreis.
4. Stammdaten bereinigen
E-Rechnungen sind maschinenlesbar und gnadenlos. Fehlende Umsatzsteuer-IDs, falsche Adressen oder uneinheitliche Bestellnummern führen zu Ablehnungen. Bereinige Kunden- und Artikelstammdaten vor dem Start.
5. Kunden informieren
Frage deine wichtigsten Geschäftskunden, welche Formate und Übertragungswege sie bevorzugen. Manche erwarten Bestellreferenzen oder Leitweg-IDs in bestimmten Feldern.
6. Testphase einplanen
Versende einige Wochen lang E-Rechnungen parallel zu deinen bisherigen Rechnungen. So erkennst du Fehler, bevor sie Zahlungen verzögern.
7. Archivierung regeln
Die E-Rechnung muss im Originalformat revisionssicher aufbewahrt werden. Ein PDF-Ausdruck reicht nicht. Kläre, wie dein Archivsystem XML-Dateien unverändert speichert.
Kosten und Aufwand: Womit du rechnen musst
Die Kosten hängen stark von deiner Ausgangslage ab. Wer bereits moderne Buchhaltungssoftware nutzt, kommt oft mit einem Update aus. Komplexe Systemlandschaften erfordern dagegen ein eigenes Projekt.
- Cloud-Buchhaltung für kleinere Betriebe: E-Rechnungsfunktionen sind häufig im Abo enthalten.
- ERP-Erweiterungen: Zusatzmodule und Einrichtung können schnell vier- bis fünfstellige Beträge erreichen.
- Dienstleister und Plattformen: Abrechnung oft pro Rechnung oder als Monatspauschale.
- Interner Aufwand: Schulungen, Stammdatenpflege und Tests werden häufig unterschätzt.
Dem stehen spürbare Einsparungen gegenüber. Automatisierte Prüfung, weniger Papier und schnellere Zahlungsläufe senken die Prozesskosten pro Rechnung deutlich. Viele Unternehmen nutzen die Pflicht deshalb als Anlass, den gesamten Purchase-to-Pay- und Order-to-Cash-Prozess zu digitalisieren.

Typische Stolperfallen bei der Umstellung
Aus Gesprächen mit Steuerberatern und Softwareanbietern kristallisieren sich immer wieder dieselben Fehler heraus. Wer sie kennt, spart sich viel Ärger.
- Falsches ZUGFeRD-Profil: Die Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Anforderungen nicht.
- Abweichende Inhalte: Bei hybriden Formaten ist der XML-Teil maßgeblich. Weicht das PDF davon ab, gilt der Datensatz.
- Fehlende Pflichtangaben: Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil enthalten sein.
- Unklare Zuständigkeiten: Ohne festen Verantwortlichen bleiben abgelehnte Rechnungen im Postfach liegen.
- Vergessene Gutschriften: Auch Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinn fallen unter die neuen Regeln.
Detaillierte Antworten auf viele Einzelfragen liefert das FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung, das regelmäßig aktualisiert wird.
Chance statt Pflicht: So profitierst du von der E-Rechnung
Es lohnt sich, die E-Rechnungspflicht 2027 nicht nur als lästige Vorschrift zu sehen. Strukturierte Daten sind die Grundlage für eine weitgehend automatisierte Buchhaltung.
- Schnellere Zahlungen: Kunden können E-Rechnungen ohne Medienbruch prüfen und freigeben.
- Weniger Fehler: Manuelles Abtippen entfällt, Plausibilitätsprüfungen laufen automatisch.
- Bessere Liquiditätsplanung: Offene Posten sind jederzeit aktuell sichtbar.
- Vorbereitung auf das Meldesystem: Die EU plant langfristig ein digitales Meldesystem für innergemeinschaftliche Umsätze. Wer jetzt umstellt, ist gut vorbereitet.
Gerade im Handwerk und im Mittelstand zeigt sich, dass Digitalisierung im Rechnungswesen schnell Zeit freisetzt. Praxisbeispiele dazu findest du in unserem Beitrag über Digitalisierung im Handwerk.
Zeitplan: Dein Fahrplan zur E-Rechnungspflicht 2027
Damit die E-Rechnungspflicht 2027 nicht zum Jahresendstress wird, hilft ein klarer Zeitplan. Die folgende Struktur hat sich in vielen Projekten bewährt und lässt sich an die Größe deines Unternehmens anpassen.
- Jetzt bis Ende Oktober: Umsatzgrenze prüfen, Projektverantwortlichen benennen und Ist-Zustand der Rechnungsprozesse dokumentieren.
- November: Softwareentscheidung treffen, Updates einspielen oder Dienstleister beauftragen.
- Dezember: Stammdaten bereinigen, Kunden informieren und Testrechnungen an ausgewählte Geschäftspartner senden.
- Januar 2027: Produktivstart der E-Rechnung für alle inländischen Geschäftskunden.
- Februar und März 2027: Abgelehnte Rechnungen auswerten, Prozesse nachschärfen und interne Schulungen wiederholen.
Wichtig ist, dass du die E-Rechnungspflicht 2027 nicht isoliert betrachtest. Auch der Rechnungseingang profitiert: Wenn deine Lieferanten ebenfalls umstellen, kannst du eingehende Rechnungen automatisch prüfen, kontieren und zur Zahlung freigeben.
Die wichtigsten Rollen im Projekt
- Buchhaltung: definiert fachliche Anforderungen und prüft die Pflichtangaben.
- IT oder Softwarepartner: richtet Formate, Schnittstellen und Archivierung ein.
- Vertrieb: stimmt sich mit Großkunden über Formate und Referenzen ab.
- Steuerberatung: klärt Sonderfälle wie Gutschriften, Anzahlungen und steuerfreie Umsätze.
Mit dieser Aufteilung bleibt das Projekt überschaubar. Kleinere Betriebe übernehmen mehrere Rollen in Personalunion, sollten aber trotzdem jede Aufgabe einmal bewusst durchgehen.
Fazit: Jetzt planen, 2027 entspannt umstellen
Die E-Rechnungspflicht 2027 betrifft alle Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im inländischen B2B-Geschäft. Ab 2028 folgen alle anderen. Wer jetzt plant, hat genug Zeit für Softwareauswahl, Stammdatenpflege und Tests.
Unser Rat: Behandle die E-Rechnungspflicht 2027 als Digitalisierungsprojekt mit klarem Nutzen, nicht als reine Pflichtübung. Unternehmen, die schon heute auf strukturierte Rechnungen setzen, berichten von kürzeren Durchlaufzeiten, weniger Rückfragen und einem besseren Überblick über offene Posten. Je früher du die E-Rechnungspflicht 2027 angehst, desto entspannter wird der Jahreswechsel.
Behalte dabei auch die übrigen steuerlichen Termine im Blick. Eine Übersicht wichtiger Fristen findest du in unserem Beitrag zu den Steuerfristen im Herbst.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Kläre Details zu deinem Unternehmen mit deiner Steuerberatung.
FAQ: Häufige Fragen zu E-Rechnungspflicht 2027
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr mehr als 800.000 Euro betrug, im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen.
Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Eine einfache PDF-Datei ist eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 vorliegen.
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. E-Rechnungen empfangen und archivieren müssen sie aber trotzdem können.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Privatkunden?
Nein. Die Pflicht betrifft nur Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen kannst du weiterhin auf Papier oder als PDF ausstellen.
