Eine neue CNC-Maschine, ein Lieferwagen, eine IT-Infrastruktur: Wer jetzt investiert, kann die Kosten deutlich schneller steuerlich geltend machen. Möglich macht das die degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent, die der Gesetzgeber mit dem sogenannten Investitionsbooster wieder eingeführt hat. Für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027 sinkt deine Steuerlast in den ersten Jahren spürbar. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Regelung funktioniert, wie du konkret rechnest, wann sich der Wechsel zur linearen AfA lohnt und welche Sonderregeln für Elektrofahrzeuge gelten.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Satz: Bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens 30 Prozent pro Jahr.
- Zeitraum: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.
- Gilt für: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, etwa Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
- Nicht für: Gebäude, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software-Lizenzen und geringwertige Wirtschaftsgüter.
- E-Autos: Sonderabschreibung von 75 Prozent im Anschaffungsjahr.
- Rechtsgrundlage: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, vom Bundesrat am 11. Juli 2025 gebilligt.
Was ist die degressive Abschreibung?
Bei der degressiven Abschreibung setzt du jedes Jahr einen festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert an. Dadurch sind die Abschreibungsbeträge zu Beginn hoch und sinken dann von Jahr zu Jahr.
Bei der linearen Abschreibung verteilst du die Anschaffungskosten dagegen gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Eine Maschine für 100.000 Euro mit zehn Jahren Nutzungsdauer wird jedes Jahr mit 10.000 Euro abgeschrieben.
Über die gesamte Nutzungsdauer schreibst du in beiden Fällen dieselbe Summe ab. Der Unterschied liegt im zeitlichen Verlauf: Die degressive Methode zieht Aufwand nach vorne und senkt die Steuerlast in den ersten Jahren.
Der Investitionsbooster: Hintergrund und Ziel
Die Bundesregierung hat im Sommer 2025 ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen. Es soll Unternehmen dazu bewegen, trotz schwacher Konjunktur in Maschinen, Fahrzeuge und Digitalisierung zu investieren.
Das Paket besteht aus mehreren Bausteinen:
- degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter,
- Sonderabschreibung für reine Elektrofahrzeuge,
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für begünstigte E-Dienstwagen auf 100.000 Euro,
- schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent ab 2028,
- Ausweitung der Forschungszulage.
Die degressive Abschreibung ist dabei das Instrument mit der breitesten Wirkung, weil sie nahezu jede Investition in Sachanlagen betrifft.
Welche Wirtschaftsgüter begünstigt sind
Die degressive Abschreibung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu gehören typischerweise:
- Produktionsmaschinen und Anlagen
- Firmenfahrzeuge, Lkw und Transporter
- Gabelstapler und Lagertechnik
- Büromöbel und Betriebsausstattung
- Hardware wie Server, Netzwerktechnik und Computer, sofern nicht sofort abgeschrieben
- Werkzeuge und Messgeräte
Ausgeschlossen sind unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude und Außenanlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Software-Lizenzen sowie geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro, die du ohnehin sofort abschreiben kannst. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter sind begünstigt, sofern sie in dem Zeitraum angeschafft werden.
So berechnest du die degressive Abschreibung
Der Satz ergibt sich aus der linearen AfA: Du darfst das Dreifache des linearen Satzes ansetzen, höchstens aber 30 Prozent.
- Nutzungsdauer 5 Jahre: linear 20 %, dreifach 60 %, also gedeckelt bei 30 %
- Nutzungsdauer 10 Jahre: linear 10 %, dreifach 30 %
- Nutzungsdauer 15 Jahre: linear 6,67 %, dreifach 20 %
- Nutzungsdauer 3 Jahre: linear 33,3 %, hier ist die lineare Methode günstiger
Die degressive Abschreibung lohnt sich also vor allem für Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer ab etwa vier Jahren. Im Anschaffungsjahr wird zeitanteilig nach Monaten abgeschrieben.

Rechenbeispiel: Maschine für 100.000 Euro
Ein Metallbaubetrieb kauft im Januar 2026 eine Maschine für 100.000 Euro. Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt zehn Jahre. Der degressive Satz liegt damit bei 30 Prozent.
- Jahr 1: 30.000 € (Restbuchwert 70.000 €)
- Jahr 2: 21.000 € (Restbuchwert 49.000 €)
- Jahr 3: 14.700 € (Restbuchwert 34.300 €)
- Jahr 4: 10.290 € (Restbuchwert 24.010 €)
- Jahr 5: 7.203 € (Restbuchwert 16.807 €)
Nach drei Jahren hast du degressiv bereits 65.700 Euro abgeschrieben, linear wären es nur 30.000 Euro. Bei einer Steuerbelastung von rund 30 Prozent bedeutet das einen Liquiditätsvorteil von über 10.000 Euro in diesem Zeitraum.
Der Wechsel zur linearen AfA
Da die degressive Abschreibung immer einen Prozentsatz vom Restwert ansetzt, würde der Buchwert nie ganz auf null sinken. Deshalb darfst du jederzeit zur linearen Abschreibung wechseln. Ein Wechsel zurück ist nicht möglich.
Ab dem Wechsel verteilst du den Restbuchwert gleichmäßig auf die verbleibende Nutzungsdauer. Der optimale Zeitpunkt ist erreicht, sobald der lineare Betrag höher ist als der degressive.
Im Beispiel oben ist das in Jahr 8 der Fall: Der Restbuchwert von 8.235 Euro verteilt auf drei Jahre ergibt 2.745 Euro pro Jahr, während degressiv nur noch rund 2.470 Euro möglich wären. Eine einfache Faustregel: Wechsle, wenn die Restnutzungsdauer kleiner ist als 100 geteilt durch den degressiven Satz.
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, gilt eine besonders großzügige Sonderregel. Statt der regulären AfA kannst du die Kosten nach einem festen Staffelplan abschreiben:
- Jahr 1: 75 %
- Jahr 2: 10 %
- Jahr 3: 5 %
- Jahr 4: 5 %
- Jahr 5: 3 %
- Jahr 6: 2 %
Ein E-Transporter für 60.000 Euro kann damit bereits im ersten Jahr mit 45.000 Euro abgesetzt werden. Zusätzlich wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung mit 0,25 Prozent auf 100.000 Euro angehoben.
Vergleich: Degressive AfA, Sonder-AfA und Investitionsabzugsbetrag
Neben der degressiven Abschreibung gibt es weitere Instrumente, die sich teils kombinieren lassen:
- Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten kannst du bereits vor der Anschaffung gewinnmindernd abziehen. Voraussetzung: Gewinn bis 200.000 Euro.
- Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG): Bis zu 40 Prozent zusätzlich in den ersten fünf Jahren, ebenfalls mit Gewinngrenze.
- Degressive AfA: Ohne Größen- oder Gewinngrenze für alle Unternehmen nutzbar.
Für kleine Unternehmen kann die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressiver AfA zu einem sehr hohen Abzug in den ersten Jahren führen. Lass die optimale Kombination von deiner Steuerberatung durchrechnen.

Liquiditätseffekt: Warum sich das lohnt
Die degressive Abschreibung schafft keinen zusätzlichen Steuervorteil über die gesamte Laufzeit. Sie verschiebt die Steuerlast in die Zukunft. Dieser Stundungseffekt ist aber wertvoll:
- Du gewinnst Liquidität genau dann, wenn die Investition finanziert werden muss.
- Das freie Kapital kannst du für Tilgung, Working Capital oder weitere Investitionen nutzen.
- Bei steigenden Zinsen ist ein zinsloser Steueraufschub besonders attraktiv.
- Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise. Spätere Gewinne werden dann niedriger besteuert.
Gerade der letzte Punkt ist interessant: Für Kapitalgesellschaften wird aus dem Stundungseffekt teilweise ein echter Steuervorteil, weil die Abschreibungen bei höheren Steuersätzen wirken und spätere Gewinne niedriger besteuert werden.
Auswirkungen auf Bilanz und Kreditwürdigkeit
Höhere Abschreibungen senken nicht nur die Steuer, sondern auch den ausgewiesenen Gewinn. In der Handelsbilanz bist du nicht an die steuerliche Methode gebunden, viele kleinere Unternehmen erstellen aber eine Einheitsbilanz.
Banken schauen bei der Bonitätsprüfung auf Ergebnis, Eigenkapitalquote und Cashflow. Ein niedrigerer Gewinn kann das Rating kurzfristig belasten, obwohl die Liquidität besser ist. Erkläre deiner Bank den Effekt offen, am besten mit einer Darstellung des EBITDA.
Wie du deine Finanzierungsstruktur stabil hältst, zeigt unser Beitrag zur goldenen Bilanzregel.
Typische Fehler vermeiden
- Falscher Anschaffungszeitpunkt: Entscheidend ist die Lieferung, nicht die Bestellung oder Rechnung. Eine Maschine, die erst im Januar 2028 geliefert wird, ist nicht mehr begünstigt.
- Falsche Nutzungsdauer: Maßgeblich sind die amtlichen AfA-Tabellen. Abweichungen musst du begründen können.
- Volle Jahres-AfA im Anschaffungsjahr: Es gilt die zeitanteilige Abschreibung nach Monaten.
- Kein Verzeichnis: Für degressiv abgeschriebene Wirtschaftsgüter musst du ein laufendes Verzeichnis führen, sofern sich die Angaben nicht aus der Buchführung ergeben.
- Wechselzeitpunkt verpasst: Prüfe jährlich, ob der Wechsel zur linearen AfA günstiger ist.
In 5 Schritten zur optimalen Abschreibung
- Investitionen planen: Erstelle eine Liste der geplanten Anschaffungen bis Ende 2027.
- Nutzungsdauer prüfen: Ermittle für jedes Wirtschaftsgut die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle.
- Methode wählen: Vergleiche lineare und degressive Abschreibung sowie mögliche Sonderabschreibungen.
- Timing optimieren: Ziehe Investitionen gegebenenfalls vor, um noch im begünstigten Zeitraum zu liegen.
- Finanzierung abstimmen: Kombiniere den Liquiditätsvorteil mit einer passenden Finanzierung, etwa Förderkrediten.
Steuerliche Planung im Gesamtbild
Die degressive Abschreibung ist ein Baustein der Steuerplanung, kein Selbstzweck. Investiere nicht nur wegen des Steuervorteils, sondern weil die Investition betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.
Gleichzeitig solltest du Rückstellungen, Investitionsabzugsbeträge und Gewinnverteilung im Zusammenhang betrachten. Wie du Rückstellungen sinnvoll bildest, erfährst du in unserem Ratgeber zu Rückstellungen mit Beispielen.
Fazit: Jetzt investieren und Liquidität sichern
Die degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent ist eines der stärksten steuerlichen Instrumente für den Mittelstand in den kommenden Jahren. Sie gilt nur befristet bis Ende 2027. Wer Investitionen ohnehin plant, sollte den Zeitraum gezielt nutzen.
Rechne verschiedene Szenarien durch, plane den Wechsel zur linearen AfA ein und kombiniere die degressive Abschreibung mit weiteren Förderinstrumenten. Die offiziellen Informationen zum Investitionssofortprogramm findest du beim Bundesfinanzministerium.
FAQ: Häufige Fragen zu degressive Abschreibung
Was ist die degressive Abschreibung?
Bei der degressiven Abschreibung wird jedes Jahr ein fester Prozentsatz auf den Restbuchwert angewendet. Die Abschreibungsbeträge sind zu Beginn hoch und sinken dann. Seit Juli 2025 sind bis zu 30 Prozent möglich.
Für welchen Zeitraum gilt die degressive AfA von 30 Prozent?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung beziehungsweise Fertigstellung.
Wann sollte ich zur linearen Abschreibung wechseln?
Sobald der lineare Betrag aus Restbuchwert geteilt durch Restnutzungsdauer höher ist als der degressive Betrag. Ein Wechsel von degressiv zu linear ist jederzeit möglich, umgekehrt nicht.
Welche Abschreibung gilt für Elektroautos?
Für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, gilt eine Sonderabschreibung: 75 Prozent im ersten Jahr, danach 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent.
