Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es verpflichtet viele Unternehmen, digitale Angebote wie Onlineshops, Buchungsportale oder Apps barrierefrei zu gestalten. Gerade kleine Unternehmen fragen sich: Betrifft mich das überhaupt? Und was muss ich konkret tun? In diesem Beitrag erfährst du, wer unter das Gesetz fällt, welche Ausnahmen es gibt, welche Anforderungen deine Website erfüllen muss und wie du die Umsetzung pragmatisch angehst.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt das BFSG?
Das BFSG setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen, Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können.
Das Gesetz betrifft bestimmte Produkte wie Computer, Smartphones, E-Book-Reader und Selbstbedienungsterminals sowie bestimmte Dienstleistungen. Für Websites ist vor allem der Bereich der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr relevant.
Weiterführende Informationen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Welche Websites unter das BFSG fallen
Entscheidend ist, ob über die Website ein Vertrag mit Verbrauchern geschlossen werden kann. Betroffen sind insbesondere:
- Onlineshops, die Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden verkaufen.
- Buchungsportale für Termine, Reisen, Tickets oder Veranstaltungen.
- Bankdienstleistungen für Verbraucher.
- Telekommunikationsdienste und Messenger.
- E-Books und entsprechende Software.
- Apps, über die Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden.
Auch eine Terminbuchung mit verbindlicher Leistungsvereinbarung oder ein Kontaktformular, über das Verträge abgeschlossen werden, kann darunterfallen.
Wer nicht betroffen ist
Nicht jede Website muss barrierefrei sein. Das BFSG greift in der Regel nicht bei:
- Reinen Informationsseiten ohne Möglichkeit zum Vertragsschluss, etwa einer klassischen Unternehmenspräsentation.
- Reinen B2B-Angeboten, die sich ausschließlich an Unternehmen richten.
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.
Vorsicht bei B2B-Shops: Wenn auch Privatpersonen bestellen können und keine wirksame Beschränkung auf Geschäftskunden besteht, kann das Gesetz dennoch gelten.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Für viele kleine Betriebe ist die Ausnahme für Kleinstunternehmen entscheidend. Als Kleinstunternehmen gilt, wer
- weniger als zehn Beschäftigte hat und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erzielt.
Diese Unternehmen sind bei Dienstleistungen von den Pflichten befreit. Wichtig: Die Ausnahme gilt nicht für Produkte. Wer etwa selbst Hardware herstellt oder in Verkehr bringt, muss die Produktanforderungen auch als Kleinstunternehmen erfüllen.
Wächst dein Unternehmen über diese Schwellen hinaus, greifen die Pflichten. Plane Barrierefreiheit deshalb frühzeitig mit ein.
Kleinunternehmen sind nicht automatisch befreit
Ein häufiges Missverständnis: Die Ausnahme gilt nur für Kleinstunternehmen, nicht für Kleinunternehmen im Sinne der Umsatzsteuer und nicht für kleine Mittelständler. Ein Onlineshop mit zwölf Beschäftigten oder 2,5 Millionen Euro Umsatz fällt bereits unter das BFSG.
Prüfe deshalb genau, wie viele Beschäftigte du hast und wie hoch Umsatz und Bilanzsumme sind. Bei Unternehmensgruppen können verbundene Unternehmen mitzählen.
Die vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit
Die Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards, insbesondere an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Konformitätsstufe AA. Sie beruhen auf vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, etwa durch Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos.
- Bedienbar: Die Website muss auch ohne Maus, etwa per Tastatur, nutzbar sein.
- Verständlich: Inhalte und Bedienung müssen klar und nachvollziehbar sein.
- Robust: Die Website muss mit Hilfstechnologien wie Screenreadern funktionieren.

Konkrete Anforderungen an deine Website
In der Praxis bedeutet das BFSG für Websites unter anderem:
- Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund.
- Alternativtexte für alle informativen Bilder.
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit inklusive sichtbarem Fokus.
- Logische Überschriftenstruktur und semantisches HTML.
- Formulare mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen.
- Skalierbare Schrift ohne Verlust von Inhalten.
- Untertitel oder Transkripte für Videos.
- Verständliche Sprache, besonders im Bestellprozess.
Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung
Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Diese Angaben werden häufig in einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website zusammengefasst.
Sie sollte unter anderem eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zur Barrierefreiheit und die zuständige Marktüberwachungsbehörde enthalten. Die Erklärung muss selbst barrierefrei und leicht auffindbar sein, etwa im Footer.
Übergangsfristen
Das Gesetz gilt seit Juni 2025. Für einige Fälle gibt es Übergangsregelungen:
- Dienstleistungen auf Basis von Verträgen, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, dürfen bis längstens Mitte 2030 unverändert weiter erbracht werden.
- Bereits genutzte Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, höchstens bis 2040, weiter betrieben werden.
Für neue Onlineshops und Websites gibt es dagegen keine Schonfrist mehr.
Kontrollen und Sanktionen
Die Einhaltung des BFSG überwacht eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder. Sie kann Prüfungen durchführen, Mängelbeseitigung anordnen und im äußersten Fall die Einstellung der Dienstleistung verlangen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich können Wettbewerber und Verbände unter Umständen Abmahnungen aussprechen. Auch Verbraucher können sich an die Behörde wenden und eine Prüfung anstoßen.
Schritt für Schritt zur barrierefreien Website
- Betroffenheit prüfen: Kann über die Website ein Vertrag mit Verbrauchern geschlossen werden? Bist du Kleinstunternehmen?
- Status analysieren: Automatische Tests und manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader.
- Prioritäten setzen: Zuerst kritische Funktionen wie Bestellprozess und Kontaktformulare.
- Technisch umsetzen: Mit Agentur oder Entwickler, die Erfahrung mit Barrierefreiheit haben.
- Inhalte anpassen: Alternativtexte, Überschriften, verständliche Texte.
- Erklärung veröffentlichen: Barrierefreiheitserklärung erstellen und verlinken.
- Regelmäßig prüfen: Neue Inhalte und Funktionen fortlaufend testen.

Typische Barrieren in Onlineshops
Bei Prüfungen nach dem BFSG fallen immer wieder dieselben Schwachstellen auf. Wer sie kennt, kann gezielt nachbessern:
- Cookie-Banner, die sich nicht per Tastatur schließen lassen.
- Produktbilder ohne Alternativtext, sodass Screenreader-Nutzer nicht wissen, was angeboten wird.
- Captchas ohne barrierefreie Alternative.
- Zu geringe Kontraste bei Preisen, Buttons oder Hinweisen.
- Fehlermeldungen, die nur farblich markiert, aber nicht beschrieben werden.
- Zeitlimits im Checkout, die sich nicht verlängern lassen.
- PDF-Dokumente wie AGB oder Rechnungen ohne zugängliche Struktur.
Gerade der Bestellprozess ist kritisch: Wenn Kunden dort scheitern, verlierst du Umsatz und riskierst Beschwerden bei der Marktüberwachung.
Barrierefreiheit testen: Einfache Selbstchecks
Einen ersten Eindruck vom Stand deiner Website verschaffst du dir ohne großes Budget. Bewährt haben sich diese Tests:
- Navigiere die gesamte Website nur mit der Tabulatortaste und prüfe, ob alles erreichbar ist.
- Vergrößere die Ansicht auf 200 Prozent und kontrolliere, ob Inhalte lesbar bleiben.
- Nutze kostenlose Prüftools für Kontraste und fehlende Alternativtexte.
- Teste einen Bestellvorgang mit einem Screenreader, der in vielen Betriebssystemen integriert ist.
Diese Selbstchecks ersetzen keine professionelle Prüfung nach BFSG, zeigen aber schnell die größten Baustellen.
Vorsicht bei Overlay-Tools
Viele Anbieter werben mit Plug-ins, die eine Website per Knopfdruck barrierefrei machen sollen. Solche Overlays fügen meist eine Symbolleiste für Schriftgröße oder Kontrast hinzu.
Fachleute sehen das kritisch. Overlays beheben in der Regel nicht die zugrunde liegenden Probleme im Code und können Screenreader sogar stören. Echte Barrierefreiheit entsteht durch sauberes Design und Entwicklung, nicht durch nachträgliche Werkzeuge.
Barrierefreiheit als Marketingvorteil
Das BFSG ist nicht nur Pflicht, sondern auch Chance. In Deutschland leben Millionen Menschen mit Behinderungen, hinzu kommt eine wachsende Zahl älterer Nutzer. Eine barrierefreie Website erreicht diese Zielgruppen besser.
- Mehr Umsatz: Weniger Kaufabbrüche durch einfachere Bedienung.
- Bessere Nutzererfahrung: Klare Strukturen helfen allen Besuchern.
- Imagegewinn: Barrierefreiheit zeigt Verantwortung.
Positive Effekte auf SEO und KI-Suche
Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit verbessern auch die Auffindbarkeit. Saubere Überschriften, Alternativtexte und semantisches HTML helfen Suchmaschinen und KI-Assistenten, Inhalte zu verstehen.
Wie du deine Inhalte für klassische und KI-gestützte Suche optimierst, liest du in den Beiträgen zur SEO-Strategie und zur Generative Engine Optimization.
Kosten realistisch einschätzen
Die Kosten für die Umsetzung hängen stark von Größe und Zustand der Website ab. Bei modernen Baukastensystemen mit barrierefreien Vorlagen sind oft nur Anpassungen an Inhalten und Farben nötig. Bei individuell programmierten Shops kann ein größerer Umbau erforderlich sein.
Plane Barrierefreiheit am besten bei einem ohnehin anstehenden Relaunch mit ein. Nachträgliche Korrekturen sind meist teurer als eine Berücksichtigung von Anfang an.
Frage Agenturen gezielt nach Referenzen für barrierefreie Projekte und lass dir bestätigen, dass die Umsetzung den Anforderungen des BFSG und der WCAG-Stufe AA entspricht. Ein Prüfbericht nach dem Relaunch schafft zusätzliche Sicherheit.
Fazit: Prüfen, planen, umsetzen
Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen, die über ihre Website Verträge mit Verbrauchern schließen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, kleine Mittelständler dagegen nicht.
Wer betroffen ist, sollte zügig handeln: Status prüfen, Prioritäten setzen, technisch sauber umsetzen und eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. So vermeidest du Bußgelder und gewinnst gleichzeitig neue Kunden.
FAQ: Häufige Fragen zu BFSG
Muss meine Website nach dem BFSG barrierefrei sein?
Ja, wenn über die Website Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, etwa in einem Onlineshop oder Buchungsportal, und du kein Kleinstunternehmen bist. Reine Informationsseiten und reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht betroffen.
Gilt das BFSG für Kleinunternehmen?
Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, und das nur bei Dienstleistungen. Größere Kleinunternehmen fallen unter das Gesetz.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Die Marktüberwachungsbehörde kann Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen und die Einstellung der Dienstleistung anordnen. Zusätzlich sind Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände möglich.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plug-in aus?
In der Regel nicht. Overlay-Tools beheben meist nicht die zugrunde liegenden Probleme im Code. Echte Barrierefreiheit erfordert eine saubere Gestaltung und technische Umsetzung nach WCAG-Standards.
